Modulkategorie / Category |
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Pflicht / Compulsory
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Wahlpflicht / Elective compulsory
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Wahl / Optional
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x
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Durchführende Hochschule / University |
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW |
Gültigkeit RPO / Validity of study regulation |
29.01.2008 |
Gültigkeit Anhang / Validity amendment |
Hebamme V 4.1.0
Pflege V 5.0.0 |
Semester / Term |
1,3 |
Voraussetzung / Pre-requirements |
Zulassung zum Master of Science in Hebamme (HB) oder in Pflege (PF) |
Unterrichtssprache / Teaching language |
PF: Deutsch
HB: Deutsch, Englisch |
Arbeitsaufwand / Workload (h) |
Gesamtarbeitszeit (h)
Total workload (h) |
150
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Kontaktstudium (h)
Course of study with compulsory attendance (h) (=KS)
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Begleitetes Selbststudium (h) / Guided self-studies (h) (=bSS)
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Autonomes Selbststudium (h) / Autonomous self-study (h) (=aSS)
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Pflege: 57
Hebammen: 60
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Pflege: 19
Hebammen: 19
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Pflege: 74
Hebammen: 71
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Grobziele / General aims |
Die Studierenden Hebammen können:
- sich in die Grundlagen klinischer Entscheidungsfindung und kritischen Denkens einarbeiten (Clinical Reasoning and Critical Thinking)
- die gängigen Entwicklungen im Gesundheitswesen und hiermit verbundenen Problemstellungen, Herausforderungen einschliesslich Strategien diesen zu begegnen, benennen und kritisch diskutieren
- zwischen physiologischen und pathophysiologischen Mustern und Befunden unterscheiden
- pathophysiologische Muster eingrenzen und üben die Anwendung der Fachsprache
- Strategien und Interventionen zur Erhaltung sowie Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit benennen und kritisch diskutieren
Studierende Hebammen (professionsspezifisch) können:
- die relevante Pathophysiologie / Physiologie, Ansätze zur Prävention / Gesunderhaltung, Früherkennung und Behandlung, einschliesslich hiermit verbundener theoretischer Modelle, Screening und Assessment Instrumente sowie Digital Health Angebote benennen
- eigenständig Abklärungen und Assessments durchführen sowie hiervon abgeleitet Therapieempfehlungen festlegen
- AP/APM Angebotsmöglichkeiten und die hiermit verbundenen Rollen und Aufgabengebiete der APs / APMs bzw. die Aufgaben der selbstständig arbeitenden Hebamme in der Schwangerenvorsorge benennen
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Die Studierenden Pflege
- arbeiten sich in die Grundlagen klinischer Entscheidungsfindung und kritischen Denkens ein (Clinical Reasoning and Critical Thinking)
- unterscheiden zwischen physiologischen und pathophysiologischen Mustern und Befunden
- können pathophysiologische Muster eingrenzen und üben die Anwendung der Fachsprache
- dokumentieren und kommunizieren Befunde adäquat
- können Strategien und Interventionen zur Erhaltung sowie Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit bei Gesunden und prädisponierten Personengruppen entlang des Lebensverlaufs (Life Span) benennen und kritisch diskutieren
Studierende Pflege (professionsspezifisch) können:
- die grundlegenden Methoden des klinischen Assessments (Anamnese und Untersuchung) anwenden und nehmen körperliche Assessments relevanter Körpersysteme vor (Inspektion, Palpation, Perkussion und Auskultation)
- können pharmakologisches Wissen in den klinischen Alltag transferieren; Wirkungen und Nebenwirkungen beschreiben sowie unerwünschte Arzneimittelwirkungen beurteilen und diese in die klinische Entscheidungsfindung miteinbeziehen sowie Therapieempfehlungen abgeben.
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Abschlusskompetenzen / Learning outcomes |
Gemäss Modul-Langbeschreibung |
Lerninhalte / Learning contents |
HB: ---
PF: APN-Kernkompetenz Direkte Klinische Praxis: Fokus Klinisches Assessment zu verschiedenen Organsystemen und Themen sowie Pharmakologie. |
Lehrformen / Teaching methods |
Vorlesungen, Referate, eLearning, prakt. Übungen im Tandem und Gruppen, Selbststudium |
Leistungsnachweise / Learning assessments |
Anzahl / Number
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Art / Form
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Gewichtung und Bewertung /
Weighting and rating
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PF: 3
HB: 1
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PF:
Teil 1: Schriftliche Fallpräsentation (SOAP) / Tandem
Teil 2: MC-Moodle-Prüfung mit SEB / Einzelprüfung
Teil 3: Praktische Prüfung (OSCE) / Einzelprüfung
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HB:
Schriftliche Arbeit
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% der Modulnote:
Teil 1 PF: 20%
Teil 2 PF: 30%
Teil 3 PF: 50%
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HB: 100%
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Bemerkungen / Notes |
HB:
Die schriftliche Arbeit bildet die Modulabschlussnote. Die Bewertung erfolgt durch eine Gesamtnote von 1 bis 6 (Viertelnoten). Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt 100 Punkte.
Details siehe Leistungsnachweisbeschreibungen.
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PF:
Die Modulabschlussnote setzt sich aus den Leistungsnachweisen Teil 1, Teil 2 und Teil 3 zusammen. Die Bewertung erfolgt durch eine Gesamtnote von 1 bis 6 (Viertelnoten).
Die maximal erreichbare Punktezahl für Leistungsnachweise Teil 1 - 3 beträgt 100 Punkte.
Für die Berechnung der Modulabschlussnote werden die Leistungsnachweise Teil 1-3 summiert und auf Viertelnoten gerundet.
Für einen erfolgreichen Modulabschluss können sich die Leistungsnachweise Teil 1-3 mit Noten zwischen 3.5 und 6 gegenseitig auf eine genügende Note ausgleichen.
Bei Noten zwischen 3.5 und 3.9 (ungenügend) bei allen LN-Teilen 1-3 ist eine einmalige Nachbesserung / Nachprüfung auf die Note 4.0 möglich. Bei einer erneuten ungenügenden Note muss das Modul wiederholt werden.
Details siehe Leistungsnachweisbeschreibung.
Plagiatsprüfung
Beachten Sie das Merkblatt zur Vermeidung von Plagiaten; Zur Erkennung von möglichen Plagiaten wird gegebenenfalls die Duplikationserkennungssoftware Turnitin eingesetzt. |