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g.BA.GP.105.20HS (Grundlagen der Gesundheitskommunikation)
Modul: Grundlagen der Gesundheitskommunikation
Diese Information wurde generiert am: 21.11.2024
Nr.
g.BA.GP.105.20HS
Bezeichnung
Grundlagen der Gesundheitskommunikation
Leitung
Nadine Volkmer / Christian Ingold
Credits
6
Beschreibung
Version: 6.0 gültig ab 01.08.2024
–
Studiengang
BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Modulgruppe
–
Modultyp
Pflichtmodul
Semester
1
Spezielles
Für gewisse, in der Moduldetailplanung markierte Lehrveranstaltungen gilt Präsenzpflicht.
Unterrichtssprache
Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h)
180 h
Kontaktstudium
40 h
Begleitetes Selbststudium
46 h
Autonomes Selbststudium
94 h
Voraussetzung
–
Schwerpunkte in den Berufsrollen
Hauptfokus
Teilfokus
kein Fokus
Expert:in
X
Kommunikator:in
X
Teamworker:in
X
Leader:in
X
Health Advocate
X
Lernende:r und Lehrende:r
X
Professionsangehörige:r
X
Zu erwerbende Kompetenzen
Die Studierenden
können im Bereich öffentlicher Kommunikation auf der Basis theoretischer Grundlagen und von Beispielen aus der Praxis der Gesundheitsförderung und Prävention arbeiten.
kennen Gesundheitskampagnen im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang aufgrund theoretischer Grundlagen und Fallbeispiele.
sind in der Lage, medien- und zielpublikumsgerechte Texte für die Gesundheitskommunikation zu produzieren.
sind in der Lage, kompetent und selbstsicher vor Publikum aufzutreten, um ihre Anliegen und Botschaften zu vertreten.
Ziele
Die Studierenden
verstehen die Relevanz und Bedeutung der öffentlichen Kommunikation für die Gesundheitsförderung und Prävention.
skizzieren die schweizerische Medienlandschaft.
erklären zentrale Theorien und Modelle der Gesundheitskommunikation.
formulieren den Nutzen zielgerichteter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
produzieren dem jeweiligen Kommunikationskanal und dem/der Empfänger:in angepasste Unterlagen und Texte.
kommunizieren situations- und adressat:innengerecht, sicher und überzeugend.
kennen den Unterschied zwischen Wissen und Meinung.
benutzen erprobte Techniken des Auftretens vor Publikum.
nehmen sich und das Publikum während des Auftritts wahr und reagieren gegebenenfalls.
Lerninhalte
Block I: Gesundheit im Kontext der öffentlichen Kommunikation verstehen
Theorien und Modelle der Gesundheitskommunikation
Kanäle öffentlicher Kommunikation und Social Media
Dynamik, Chancen und Risiken öffentlicher Kommunikation (u.a. Kampagnen) im Gesundheitswesen
Block II: Schreib-Werkstätten: Praxisrelevante Texte in der Gesundheitskommunikation erstellen
Grundlagen und Übungen zur schriftlichen Textproduktion in der Gesundheitskommunikation
Konzeptuelle Arbeit am Gesundheitskommunikationsprojekt
Block III: Auftrittskompetenz-Werkstätten: Anliegen und Projekte der Gesundheitskommunikation überzeugend kommunizieren
Grundlagen und Übungen zu Präsentationstechniken und Rhetorik
Leistungsnachweis
Testat über Unterrichtsteilnahme (testatpflichtiger Unterricht) und Leistungsnachweis. Bei unbegründeter Abwesenheit gilt das Modul als nicht bestanden. Als begründete Abwesenheiten gelten die in der Rahmenprüfungsordnung § 36 festgehaltenen Gründe. Der Leistungsnachweis für das Modul setzt sich aus zwei Teilleistungen zusammen:
Teilleistung A:
Schriftliche Prüfung zu Block I (Anteil von 1/4 des gesamten Leistungsnachweises)
Teilleistung B:
Erarbeitung eines Gesundheitskommunikationsprojekts «Öffentliche Kommunikation» als Gruppenarbeit sowie Gruppenpräsentation der Ergebnisse (Anteil von 3/4 des gesamten Leistungsnachweises)
Die Modulnote wird aus dem Durchschnitt der gewichteten Noten der Teilleistungen A und B gebildet.
Sollten einzelne Gruppenmitglieder sich nicht oder ungenügend engagieren, so behalten sich die Modulverantwortlichen das Recht vor, von diesen eine individuell zu erbringende Ersatzleistung einzufordern.
Bewertung
Note
Nachprüfung / Nachbesserung
Wenn der Leistungsnachweis nicht bestanden ist, erfolgt eine schriftliche oder mündliche Nachprüfung dieser Leistung. Zur Nachprüfung zugelassen sind Studierende mit ungenügender Modulnote, welche beide Teilleistungen des Modul-Leistungsnachweises erbracht haben.
Wenn die Nachprüfung nicht bestanden ist, kann das Modul einmal wiederholt werden. Die Kriterien für das Bestehen des Leistungsnachweises sind im Merkblatt «GP.105 Merkblatt Leistungsnachweis» enthalten.
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
2.0 gültig ab 01.08.2020
,
3.0 gültig ab 01.08.2021
,
4.0 gültig ab 01.08.2022
,
5.0 gültig ab 01.08.2023
Kurs: Grundlagen der Gesundheitskommunikation
Nr.
g.BA.GP.105.20HS.V
Bezeichnung
Grundlagen der Gesundheitskommunikation
Hinweis
Für das Stichdatum 21.11.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.