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g.BA.GP.105.20HS (Grundlagen der Gesundheitskommunikation) 
Modul: Grundlagen der Gesundheitskommunikation
Diese Information wurde generiert am: 11.08.2026
Nr.
g.BA.GP.105.20HS
Bezeichnung
Grundlagen der Gesundheitskommunikation
Leitung
Nadine Volkmer / Christian Ingold
Credits
6

Beschreibung

Version: 8.0 gültig ab 01.08.2026








 
Studiengang BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Modulgruppe
Modultyp Pflichtmodul
Semester 1
Spezielles Für gewisse, in der Moduldetailplanung markierte Lehrveranstaltungen gilt Präsenzpflicht.
Unterrichtssprache Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h) 180 h
Kontaktstudium 40 h
Begleitetes Selbststudium 46 h
Autonomes Selbststudium 94 h
Voraussetzung
Schwerpunkte in den Berufsrollen
  Hauptfokus Teilfokus kein Fokus
Expert:in   X  
Kommunikator:in X    
Teamworker:in X    
Leader:in   X  
Health Advocate X    
Lernende:r und Lehrende:r   X  
Professionsangehörige:r   X  
Zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden
  • kennen Beispiele zu Gesundheitskampagnen im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang und können diese aufgrund theoretischer Grundlagen einordnen.
  • sind in der Lage, medien- und zielpublikumsgerechte Texte für die Gesundheitskommunikation zu produzieren.
  • sind in der Lage, kompetent und selbstsicher vor Publikum aufzutreten, um ihre Anliegen und Botschaften zu vertreten.
Ziele Die Studierenden
  • verstehen die Relevanz und Bedeutung der öffentlichen Kommunikation für die Gesundheitsförderung und Prävention.
  • skizzieren die schweizerische Medienlandschaft.
  • erklären zentrale Theorien und Modelle der Gesundheitskommunikation.
  • formulieren den Nutzen zielgerichteter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • produzieren dem jeweiligen Kommunikationskanal und dem/der Empfänger:in angepasste Unterlagen und Texte.
  • kommunizieren situations- und adressat:innengerecht, sicher und überzeugend.
  • kennen den Unterschied zwischen Wissen und Meinung.
  • benutzen erprobte Techniken des Auftretens vor Publikum.
  • nehmen sich und das Publikum während des Auftritts wahr und reagieren angemessen.
Lerninhalte Block I: Gesundheit im Kontext der öffentlichen Kommunikation verstehen
  • Theorien und Modelle der Gesundheitskommunikation
  • Kanäle öffentlicher Kommunikation und Social Media
  • Dynamik, Chancen und Risiken öffentlicher Kommunikation (u.a. Kampagnen) im Gesundheitsbereich
Block II: Praxisrelevante Gesundheitskommunikationsprojekte erstellen
  • Entwicklung eines eigenen Gesundheitskommunikationsprojekts (Problembeschreibung, Zielgruppe, Ziele, Massnahmen, Botschaften & Erfolgschancen) 
  • Konzeptuelle Arbeit am Gesundheitskommunikationsprojekt
Block III: Anliegen und Projekte der Gesundheitskommunikation überzeugend kommunizieren
  • Grundlagen und Übungen zu Präsentationstechniken und Rhetorik
Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis für das Modul besteht aus folgenden Teilleistungen:

Teilleistung A: Unterrichtsteilnahme (testatpflichtiger Unterricht) an den Auftrittskompetenz-Werkstätten
Bei unbegründeter Abwesenheit an testatpflichtigen Veranstaltungen ist keine Ersatzleistung vorgesehen und das Modul gilt als nicht bestanden. Als begründete Abwesenheiten gelten die in der Rahmenprüfungsordnung § 36 festgehaltenen Gründe.

Teilleistung B: Schriftliche Prüfung zu Block I (Gewichtung: 25 % des gesamten Leistungsnachweises)

Teilleistung C: Erarbeitung eines Gesundheitskommunikationsprojekts als Gruppenarbeit sowie Gruppenpräsentation der Ergebnisse (Gewichtung: 75 % des gesamten Leistungsnachweises)
Sollten einzelne Gruppenmitglieder sich nicht oder ungenügend engagieren, behalten sich die Modulverantwortlichen das Recht vor, von diesen eine individuell zu erbringende Ersatzleistung einzufordern.
 
Der Leistungsnachweis gilt als bestanden, wenn:
  • die Teilleistung A erfüllt ist und
  • die gewichtete Modulnote aus den Teilleistungen B und C mindestens 4.0 beträgt.
Bewertung Note
Nachprüfung / Nachbesserung Ist der Leistungsnachweis für das Modul nicht bestanden, erfolgt eine schriftliche oder mündliche Nachprüfung. Zur Nachprüfung zugelassen sind Studierende, welche sämtliche Teilleistungen des Modul-Leistungsnachweises erbracht haben, deren Modulnote jedoch unter 4.0 liegt.

Die Nachprüfung dient dazu, die im Modul vermittelten zentralen Kompetenzen nachzuweisen.
Die maximal erreichbare Modulnote beträgt 4.0.

Termine für Nachprüfungen sind verbindlich und müssen vor Ort wahrgenommen werden können.

Hinweis

Kurs: Grundlagen der Gesundheitskommunikation
Nr.
g.BA.GP.105.20HS.V
Bezeichnung
Grundlagen der Gesundheitskommunikation

Hinweis

  • Für das Stichdatum 11.08.2026 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.