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g.BA.GP.301.20HS (Gesundheitspolitik und Gesundheitsrecht)
Modul: Gesundheitspolitik und Gesundheitsrecht
Diese Information wurde generiert am: 23.11.2024
Nr.
g.BA.GP.301.20HS
Bezeichnung
Gesundheitspolitik und Gesundheitsrecht
Leitung
Ursula Meidert
Credits
6
Beschreibung
Version: 8.0 gültig ab 01.08.2024
Studiengang
BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Modulgruppe
–
Modultyp
Pflichtmodul
Semester
3
Spezielles
Für gewisse, in der Moduldetailplanung markierte Lehrveranstaltungen gilt Präsenzpflicht.
Unterrichtssprache
Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h)
180 h
Kontaktstudium
62 h
Begleitetes Selbststudium
32 h
Autonomes Selbststudium
86 h
Voraussetzung
–
Schwerpunkte in den Berufsrollen
Hauptfokus
Teilfokus
kein Fokus
Expert:in
X
Kommunikator:in
X
Teamworker:in
X
Leader:in
X
Health Advocate
X
Lernende:r und Lehrende:r
X
Professionsangehörige:r
X
Zu erwerbende Kompetenzen
Die Studierenden
können die zentralen Strukturen und Mechanismen der Gesundheitspolitik in der Schweiz (Kantone, Gemeinden) und international beschreiben.
kennen relevante Rechtsgrundlagen und Regelwerke, die für Gesundheitsfragen zentral sind (Bundesverfassung, ZGB, etc.).
kennen die Interessen und Ziele relevanter politischer Akteure (z.B. Bund (BAG), Kantone (GDK), Gemeinden, SUVA, GELIKO, GFCH, Public Health Schweiz, Sozialpartner, Parteien, Tabaklobby) und können diese gegeneinander abwägen.
können die Wirkungsweise von verschiedenen Steuerungsinstrumenten der Gesundheitsförderung und Prävention erklären.
argumentieren aus verschiedenen Positionen gesundheitspolitische Themen.
Ziele
Die Studierenden
kennen die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden in der Schweiz in der Gesundheitspolitik.
sind mit zentralen Strategiepapieren der Schweizer Gesundheitspolitik (z.B. der Multisektoralen Gesundheitspolitik, der Gesundheitsstrategie 2020-2030 und Dialog Nationale Gesundheit) vertraut.
kennen die Gremien der nationalen Gesundheitspolitik.
kennen verschiedene Möglichkeiten der politischen Einflussnahme auf lokaler, kantonaler und nationaler Ebene.
kennen Steuerungsinstrumente, die in der Gesundheitspolitik und im Gesundheitsrecht zur Anwendung kommen.
können die gesetzliche Basis für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beschreiben.
kennen den Ansatz von One Health und die Sustainable Development Goals der WHO.
kennen verschiedene Typen von Gesundheitssystemen und deren Charakteristika und Herkunft.
können aktuelle und zukünftige Herausforderungen in der Gesundheitsförderung und Prävention benennen.
haben einen Überblick über das lokale, nationale und internationale Geschehen in den Bereichen Gesundheitspolitik.
Lerninhalte
Gesundheitspolitik und Gesundheitsrecht mit Fokus auf Public Health (z.B. Intersektorale Zusammenarbeit, Strategie Gesundheit 2020-2030, Dialog Nationale Gesundheitspolitik)
Akteure und Mechanismen in der Gesundheitspolitik
Eine Auswahl von rechtlichen Grundlagen (z.B. Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz, Epidemiengesetz, Gewässerschutzverordnung, Unfallversicherungsgesetz, Arbeitsgesetz, Sozialversicherungsrecht)
Steuerungsinstrumente in der Gesundheitspolitik
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Aktuelle und zukünftige Herausforderungen in der Gesundheitsförderung und Prävention
Leistungsnachweis
Testat über Unterrichtsteilnahme (testatpflichtiger Unterricht) und Leistungsnachweis. Bei Nichtbesuch von mehr als einer testatpflichtigen Unterrichtseinheit werden Ersatzleistungen fällig. Der Leistungsnachweis für das Modul setzt sich aus zwei schriftlichen Teilleistungen (A+B) zusammen.
Teilleistung A:
erfordert das Verfassen zweier Beiträge (Blog, Podcast, Lernvideo o.ä.) mit Bezug zu einem aktuellen gesundheitspolitischen Geschehen und zur Gesundheitsförderung und Prävention.
Teilleistung B:
umfasst vier kurze Moodle-Tests mit Fragen zu den Lerninhalten der vorangegangenen Unterrichtseinheiten, wovon mindestens drei absolviert werden müssen. Bei Absolvieren von vier Moodle-Tests gilt der schlechteste Test als Streichnote.
Die Note basiert auf der Summe der erzielten Punkte in den Teilleistungen A und B.
Bewertung
Note
Nachprüfung / Nachbesserung
Schriftliche oder mündliche Nachprüfung. Zur Nachprüfung zugelassen sind Studierende mit ungenügender Modulnote, welche alle Teilleistungen des Modul-Leistungsnachweises erbracht haben.
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
1.0 gültig ab 01.08.2021
,
3.0 gültig ab 01.08.2022
,
4.0 gültig ab 01.08.2023
Kurs: Gesundheitspolitik und Gesundheitsrecht
Nr.
g.BA.GP.301.20HS.V
Bezeichnung
Gesundheitspolitik und Gesundheitsrecht
Hinweis
Für das Stichdatum 23.11.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.