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g.BA.GP.570.20HS (Praktikum)
Modul: Praktikum
Diese Information wurde generiert am: 21.11.2024
Nr.
g.BA.GP.570.20HS
Bezeichnung
Praktikum
Leitung
Marisa Delannay
Credits
30
Beschreibung
Version: 3.0 gültig ab 01.08.2023
Studiengang
BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Modulgruppe
–
Modultyp
Pflichtmodul
Semester
4 / 5
Spezielles
Einzelne Lehrveranstaltungen im Vorfeld des Moduls erfordern Präsenz und der Besuch ist mit Testat nachzuweisen.
Unterrichtssprache
Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h)
750 h
Kontaktstudium
12 h
Begleitetes Selbststudium
750 h
Autonomes Selbststudium
0 h
Voraussetzung
In der Regel müssen alle Module bis und mit viertem Semester erfolgreich abgeschlossen sein.
Schwerpunkte in den Berufsrollen
Hauptfokus
Teilfokus
kein Fokus
Expert:in
X
Kommunikator:in
X
Teamworker:in
X
Leader:in
X
Health Advocate
X
Lernende:r und Lehrende:r
X
Professionsangehörige:r
X
Zu erwerbende Kompetenzen
Die Studierenden
können einen Theorie-Praxis-Transfer im Rahmen der im Qualifikationsraster Praxisausbildung (CompHP, CanMEDS, PHAC) beschriebenen Berufsrollen auf der Grundlage der theoretischen Kenntnisse und erworbenen Skills der ersten vier Semester vollziehen.
Ziele
Die Studierenden
erreichen die im Rahmen der Vorgaben der Praktikumsqualifikation und des Umfeldes ihrer Praktikumsorganisation individuell gesetzten Ziele.
Lerninhalte
Praktikum in einer Institution der Gesundheitsförderung und Prävention
Mitarbeit in Projekten und/oder Programmen der Praxisorganisation
Aktive Mitarbeit bei der Festlegung der Lernfelder
Aktive Mitarbeit bei der Beurteilung der Lernfelder
Koordination der Absprachen und Termine
Leistungsnachweis
Der Leistungsnachweis für das Modul besteht aus verschiedenen Teilen und ist bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Testatpflichtige Teilnahme an allen Informations- und Vorbereitungsveranstaltungen zum Praktikum
Aktive Bewerbung und Suche eines Praktikumsplatzes aus dem Pool oder in Eigeninitiative gemäss Vorgaben
Termingerechte Einhaltung sämtlicher Formalitäten und Koordinationsaufgaben in Zusammenhang mit der Praktikumsstelle gemäss Vorgaben
Eine durchschnittlich genügende Beurteilung (Note 4.00) der Leistungen der in der Praktikumsqualifikation festgelegten Lernziele
Anwesenheit während mindestens 80% des Mindestworkloads im Praktikum. Als zulässige Abwesenheitsgründe im Praktikum gelten vgl. Rahmenprüfungsordnung § 36.
Bewertung
Note
Nachprüfung / Nachbesserung
Bei begründetem Nichtbesuch einer testatpflichtigen Unterrichtseinheit werden Ersatzleistungen fällig. Die/der Modulverantwortliche regelt die Einzelheiten.
Bei unentschuldigter Abwesenheit an testatpflichtigen Veranstaltungen gilt das Modul als nicht bestanden.
Ein fehlendes Zielvereinbarungs- oder Qualifikationsgespräch mit der/dem Praxisausbildenden und Praxisbegleitenden kann zu einem Unterbruch / einer Verlängerung des Studiums führen.
Eine Verlängerung des Praktikums wird bei ungenügender Leistung (zwischen 3.50 und 3.99) mit begründeter Aussicht auf Leistungssteigerung geprüft und koordiniert.
Bei entschuldigter Abwesenheit über 20% im Praktikum wird eine Verlängerung individuell geprüft.
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
1.0 gültig ab 01.02.2022
,
2.0 gültig ab 01.02.2023
,
4.0 gültig ab 01.02.2025
Kurs: Praktikum
Nr.
g.BA.GP.570.20HS.P
Bezeichnung
Praktikum
Hinweis
Für das Stichdatum 21.11.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.