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Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
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(Dienstag, 11. August 2026 11:50:06)
g.BA.GP.690.20HS (Bachelorarbeit)
Modul: Bachelorarbeit
Diese Information wurde generiert am: 11.08.2026
Nr.
g.BA.GP.690.20HS
Bezeichnung
Bachelorarbeit
Leitung
Nadine Volkmer
Credits
15
Beschreibung
Version: 6.0 gültig ab 01.08.2026
Studiengang
BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Modulgruppe
–
Modultyp
Pflichtmodul
Semester
6
Spezielles
Der Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit ist verbindlich.
Die Bachelorarbeit wird in der Regel als Zweierarbeit verfasst und mit einer gemeinsamen Note bewertet. Dreierarbeiten sind nach Absprache mit der Modulverantwortlichen möglich. Einzelarbeiten erfordern einen bewilligten Antrag an die Studiengangleitung. Auch interprofessionelle Arbeiten sind möglich. Bezüglich Ablauf und Vorgaben werden angepasste Lösungen vereinbart.
Unterrichtssprache
Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h)
450 h
Kontaktstudium
12 h
Begleitetes Selbststudium
22 h
Autonomes Selbststudium
416 h
Voraussetzung
Zur Bachelorarbeit zugelassen wird, wer das Modul GP.408 bestanden hat.
Schwerpunkte in den Berufsrollen
Hauptfokus
Teilfokus
kein Fokus
Expert:in
X
Kommunikator:in
X
Teamworker:in
X
Leader:in
X
Health Advocate
X
Lernende:r und Lehrende:r
X
Professionsangehörige:r
X
Zu erwerbende Kompetenzen
Die Studierenden
können ein vertieftes Thema in Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen einer Bachelorarbeit präsentieren
sind fähig, unter Berücksichtigung relevanter wissenschaftlicher, ethischer, sozialer, gesellschaftlicher und politischer Themen relevante Daten zu sammeln, zu interpretieren und Folgerungen zu stützen.
können Informationen, Probleme und Lösungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention sowohl an Expert:innen als auch an Laien vermitteln.
reflektieren und kommunizieren komplexe Inhalte adressat:innengerecht und überzeugend auf Fach- und Metaebene.
Ziele
Die Studierenden
beschreiben in einem schriftlichen Exposé die geplante Bachelorarbeit.
recherchieren nach relevanten und aktuellen Informationen/Daten und beziehen diese, ggf. unter Berücksichtigung empirischer Ergebnisse, angemessen zur Herleitung und Beantwortung der Fragestellung ein.
formulieren ein konkretes Thema mit Bezug zur Gesundheitsförderung und Prävention und leiten eine klar eingegrenzte und begründete Fragestellung ab.
beschreiben die methodische Vorgehensweise zur Bearbeitung der Fragestellung nachvollziehbar.
verfassen eine wissenschaftliche, verständliche und logisch aufgebaute Arbeit.
verwenden einen verständlichen und nachvollziehbaren Argumentationsgang.
referenzieren mit formal korrekten Quellangaben, die sich zwischen referenzierten und eigenen Aussagen unterscheiden.
interpretieren und diskutieren die Ergebnisse kritisch.
zeigen allgemeine Konklusionen sowie Konsequenzen/Implikationen für das Berufsfeld der Gesundheitsförderung und Prävention nachvollziehbar auf.
verteidigen ihre Bachelorarbeit argumentativ nachvollziehbar im Rahmen einer mündlichen Prüfung.
präsentieren und diskutieren die Bachelorarbeit verständlich und ansprechend vor einem Fach- und Laienpublikum.
Lerninhalte
Inhaltliche und zeitliche Planung der Bachelorarbeit inklusive der Absprachen mit der begleitenden Lehrperson
Vertiefte Auseinandersetzung mit einer für das Berufsfeld Gesundheitsförderung und Prävention relevanten Thematik
Anwendung von Methoden wissenschaftlichen Arbeitens
Umsetzung der Bachelorarbeit gemäss den Kriterien des Leitfadens Bachelorarbeit BSc Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
Leistungsnachweis
Das Modul besteht aus folgenden Teilleistungsnachweisen:
Teilleistungsnachweis A
:
Schriftliches Exposé: Note (Gewichtung 10 % der Modulnote)
Teilleistungsnachweis B
:
Schriftliche Arbeit: Note (Gewichtung 70 % der Modulnote)
Teilleistungsnachweis C
:
Mündliche Prüfung: Note (Gewichtung 20 % der Modulnote)
Teilleistungsnachweis D
:
Präsentation am «Tag der Bachelorarbeiten»: Prädikat
Das Modul gilt insgesamt als bestanden, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Modulnote bestehend aus den Teilleistungsnachweise A (10%), B (70%) und C (20%) muss mindestens mit der Note 4.0 bewertet sein.
Der Teilleistungsnachweis D muss mit dem Prädikat «bestanden» bewertet sein.
Abgabetermine, Anforderungen, Durchführung und Rahmenvorgaben des Exposés und der Bachelorarbeit sind in dem Leitfaden Bachelorarbeit BSc Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention geregelt.
Bewertung
Note
Nachbesserung / Nachprüfung /
Wiederholung / Ersatzleistung
Nachbesserung:
Teilleistungsnachweis A:
Ist das Exposé nicht bestanden, besteht einmalig die Möglichkeit einer Nachbesserung. Falls mit der Nachbesserung keine genügende Note erzielt wird, muss das Modul wiederholt werden, was eine neue Themenwahl zur Folge hat.
Teilleistungsnachweis B:
Wird die schriftliche Arbeit mit einer Note zwischen 3.50 und 3.99 bewertet, besteht einmalig die Möglichkeit einer Nachbesserung. Falls mit der Nachbesserung keine genügende Note erzielt wird, muss das Modul wiederholt werden, was eine neue Themenwahl zur Folge hat.
Schriftliche Arbeiten mit einer Note unter 3.5 haben eine Wiederholung des Moduls zur Folge.
Nachprüfung:
Teilleistungsnachweis C:
Ist die mündliche Prüfung nicht bestanden, besteht einmalig die Möglichkeit einer Nachprüfung. Falls mit der Nachprüfung keine genügende Note erzielt wird, muss das Modul wiederholt werden, was eine neue Themenwahl zur Folge hat.
Teilleistungsnachweis D:
Ist die Ersatzleistung im Falle einer begründeten Abwesenheit nicht bestanden, besteht einmalig die Möglichkeit einer Nachprüfung. Falls die Nachprüfung nicht bestanden ist, muss das Modul wiederholt werden, was eine neue Themenwahl zur Folge hat.
Im Rahmen von Nachbesserungen/Nachprüfungen kann maximal die Note 4.0 im entsprechenden Teilleistungsnachweis erreicht werden.
Termine für Nachprüfungen sind verbindlich und müssen vor Ort wahrgenommen werden können.
Wiederholung:
Ist das Modul insgesamt nicht bestanden, ist die Wiederholung des Moduls erforderlich, welche frühestens im nachfolgenden Semester stattfindet. Es wird ein individueller Zeitplan vereinbart. In der Regel wird ein neues Thema gewählt und der Prozess durch eine andere Lehrperson begleitet.
Ersatzleistung:
Teilleistungsnachweis D:
Bei begründeter Abwesenheit am «Tag der Bachelorarbeiten» ist eine Ersatzleistung fällig. Als begründete Abwesenheiten gelten die in
§ 36 der Rahmenprüfungsordnung festgehaltenen Gründe. Bei unbegründeter Abwesenheit bzw. nicht erfolgter Teilnahme gilt das Modul als nicht bestanden.
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
1.0 gültig ab 01.08.2022
,
2.0 gültig ab 01.08.2023
,
3.0 gültig ab 01.02.2024
,
4.0 gültig ab 01.08.2024
,
5.0 gültig ab 01.02.2026
Kurs: Bachelorarbeit
Nr.
g.BA.GP.690.20HS.B
Bezeichnung
Bachelorarbeit
Hinweis
Für das Stichdatum 11.08.2026 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.