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g.BA.GP.690.20HS (Bachelorarbeit) 
Modul: Bachelorarbeit
Diese Information wurde generiert am: 21.11.2024
Nr.
g.BA.GP.690.20HS
Bezeichnung
Bachelorarbeit
Leitung
Nadine Volkmer
Credits
15

Beschreibung

Version: 4.0 gültig ab 01.08.2024









 
Studiengang BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Modulgruppe
Modultyp Pflichtmodul
Semester 6
Spezielles Der Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit ist verbindlich. Die Bachelorarbeit wird als Zweierarbeit geschrieben. Einzelarbeiten sind auf Antrag an die Modulverantwortliche Lehrperson möglich.

Einführende Informationen zum Modul finden bereits im Vorfeld statt.
Unterrichtssprache Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h) 450 h
Kontaktstudium 2 h
Begleitetes Selbststudium 8 h
Autonomes Selbststudium 440 h
Voraussetzung Zur Bachelorarbeit zugelassen wird, wer bis zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der ZHAW und der Anhänge des Departements Gesundheit erfüllt.
Schwerpunkte in den Berufsrollen
  Hauptfokus Teilfokus kein Fokus
Expert:in X    
Kommunikator:in X    
Teamworker:in   X  
Leader:in X    
Health Advocate X    
Lernende:r und Lehrende:r X    
Professionsangehörige:r X    
Zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden
  • können ein vertieftes Thema in Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen einer Bachelorarbeit präsentieren.
  • sind fähig, unter Berücksichtigung relevanter wissenschaftlicher, ethischer, sozialer, gesellschaftlicher und politischer Themen relevante Daten zu sammeln, zu interpretieren und Folgerungen zu stützen.
  • können Informationen, Probleme und Lösungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention sowohl an Expert:innen als auch an Laien vermitteln.
Ziele Die Studierenden
  • beschreiben in einem schriftlichen Exposé die geplante Bachelorarbeit.
  • recherchieren nach relevanten und aktuellen Informationen/Daten und beziehen diese, ggf. unter Berücksichtigung empirischer Ergebnisse, angemessen zur Herleitung und Beantwortung der Fragestellung ein.
  • formulieren ein konkretes Thema mit Bezug zur Gesundheitsförderung und Prävention und leiten eine klar eingegrenzte und begründete Fragestellung ab.
  • beschreiben die methodische Vorgehensweise zur Bearbeitung der Fragestellung nachvollziehbar.
  • verfassen eine wissenschaftliche, verständliche und logisch aufgebaute Arbeit.
  • verwenden einen verständlichen und nachvollziehbaren Argumentationsgang.
  • referenzieren mit formal korrekten Quellangaben, die sich zwischen referenzierten und eigenen Aussagen unterscheiden.
  • interpretieren und diskutieren die Ergebnisse kritisch.
  • zeigen allgemeine Konklusionen sowie Konsequenzen/Implikationen für das Berufsfeld der Gesundheitsförderung und Prävention nachvollziehbar auf.
  • präsentieren und diskutieren die Bachelorarbeit verständlich und ansprechend vor einem Fach- und Laienpublikum.
Lerninhalte
  • Inhaltliche und zeitliche Planung der Bachelorarbeit inklusive der Absprachen mit der begleitenden Lehrperson
  • Vertiefte Auseinandersetzung mit einer für das Berufsfeld Gesundheitsförderung und Prävention relevanten Thematik
  • Anwendung von Methoden wissenschaftlichen Arbeitens
  • Umsetzung der Bachelorarbeit gemäss den Kriterien des Leitfadens Bachelorarbeit BSc Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis setzt sich aus zwei schriftlichen Teilen und einer mündlichen Präsentation zusammen.

Die schriftlichen Teile umfassen:
- ein Exposé über die geplante Bachelorarbeit
- die Bachelorarbeit

Der Leistungsnachweis wird als Zweierarbeit angefertigt, präsentiert und mit einer gemeinsamen Note bewertet. Einzelarbeiten sind auf Antrag an die Modulverantwortliche Lehrperson möglich.
Interprofessionelle Arbeiten sind möglich und in Bezug auf den Ablauf und die Vorgaben werden angepasste Lösungen gesucht und vereinbart.

Abgabetermin, Anforderungen, Durchführung und Rahmenvorgaben dese Exposés und der Bachelorarbeit sind in dem Leitfaden Bachelorarbeit BSc Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention geregelt.
Bewertung Note
Nachprüfung / Nachbesserung Im Falle einer ungenügenden Note von 3.50 bis 3.99 wird der schriftliche Teil der Bachelorarbeit nachgebessert. Bei Nachbesserungen kann maximal die Note 4 erreicht werden. Arbeiten mit einer Note unter 3.5 gelten als nicht bestanden und erfordern eine Wiederholung des Moduls GP.690.

Hinweis

Kurs: Bachelorarbeit
Nr.
g.BA.GP.690.20HS.B
Bezeichnung
Bachelorarbeit

Hinweis

  • Für das Stichdatum 21.11.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.