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g.BA.XX.221.20HS (Klientenzentrierte Kommunikation im interprofessionellen Kontext) 
Modul: Klientenzentrierte Kommunikation im interprofessionellen Kontext
Diese Information wurde generiert am: 17.03.2026
Nr.
g.BA.XX.221.20HS
Bezeichnung
Klientenzentrierte Kommunikation im interprofessionellen Kontext
Leitung
Andrea Bärlocher / Edith Willi
Credits
3

Beschreibung

Version: 8.0 gültig ab 01.02.2026








 
Studiengang BSc Ergotherapie, Hebamme, Pflege und Physiotherapie
Modulgruppe
Modultyp Pflichtmodul
Semester 2
Spezielles Jede interprofessionell zusammengesetzte Studierendengruppe des Moduls ist verpflichtet, theoretische Inhalte der E-Learning-Einheiten aufzuarbeiten und in einer Veranstaltung interaktiv zu präsentieren.
Unterrichtssprache Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h) 90 h
Kontaktstudium 35 h
Begleitetes Selbststudium 28 h
Autonomes Selbststudium 27 h
Voraussetzung
Schwerpunkte in den Berufsrollen
  Hauptfokus Teilfokus kein Fokus
Expert:in     X
Kommunikator:in X    
Teamworker:in X    
Leader:in     X
Health Advocate   X  
Lernende:r und Lehrende:r   X  
Professionsangehörige:r   X  
Zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden
  • sind fähig, Kommunikations- und Interaktionsprozesse  adressatengerecht und professionell zu initiieren, zu gestalten und theoriegeleitet zu reflektieren, um die interprofessionellen Gesundheitsinterventionen zu optimieren. [D]
  • sind in der Lage, theoretische Grundlagen und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gruppenprozessen und Teamarbeit allgemein und spezifisch im Bereich der interprofessionellen Zusammenarbeit auszuführen. In ihrem Handeln setzen sie sich aktiv für eine effektive und gut funktionierende (interprofessionelle) Zusammenarbeit ein und sind in der Lage, diese theoriegeleitet zu reflektieren. [C]
  • sind fähig, professionelle Beziehungen im beruflichen Umfeld aufzubauen und Personen aktiv partnerschaftlich in Planung, Umsetzung und Evaluation von Gesundheitsdienstleistungen einzubeziehen. [B]
  • verstehen ihre eigene Rolle und die Rollen anderer im  Gesundheitswesen tätiger Personen. Sie nutzen dieses Wissen, um mit, von und übereinander zu lernen und ihre eigene Rolle zu reflektieren. [A]
Ziele Die Studierenden
  • erläutern grundlegende Theorien und Modelle der Kommunikation und sind fähig, diese in alltäglichen Praxissituationen anzuwenden. [D]
  • können Auskunft geben über theoretische Grundlagen der Emotionsentstehung und der nonverbalen Kommunikation und sind fähig, eigene und fremde Emotionen und Stimmungen zu erkennen, zu reflektieren und erarbeiten sich professionelle Umgangsformen. [D]
  • sind fähig, Erfahrungen in der Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen anhand theoretischer Modelle zu Team- und Gruppenprozessen zu analysieren und Massnahmen für eine effektive Gestaltung abzuleiten und umzusetzen. [C]
  • sind fähig, ihre professionsspezifische Rolle und ihr professionelles Handeln im mono- und interprofessionellen Team kritisch zu reflektieren und Schlussfolgerungen für eine effektive interprofessionelle Zusammenarbeit abzuleiten. [C]
  • sind fähig, im interprofessionellen Team relevante Informationen weiterzuleiten und kennen die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit vertraulichen Informationen. [C]
  • sind fähig, Grundlagen der personenzentrierten Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung in einfachen, alltäglichen  Praxissituationen anzuwenden. [B]
  • sind fähig, effektive und gut funktionierende Arbeitsbeziehungen aufzubauen, zu reflektieren und zu erhalten, sowie Schlussfolgerungen für die Praxis abzuleiten. [B]
  • sind fähig, ihre eigene Rolle und die Rollen anderer Gesundheitsdienstleister:innen sowie deren Verantwortlichkeiten zu beschreiben und zu reflektieren. Sie kennen und anerkennen die Kompetenz (-bereiche) anderer Berufsgruppen und sind fähig, sich angemessen Zugang zu deren Wissen und Fähigkeiten zu beschaffen. [A].
  • sind in der Lage, alltägliche (wenig komplexe) Konfliktsituationen zu identifizieren, diese anhand theoretischer Modelle zu analysieren und erste Lösungsansätze/Verhaltensmassnahmen abzuleiten. [E]
Lerninhalte
  • Grundlagen der personenzentrierten Gesprächsführung im Kontext der Gesundheitsversorgung (aktives Zuhören, Fragetechniken, Beziehungs- und Vertrauensaufbau, nonverbale Kommunikation & Körpersprache)
  • Kommunikationsmodelle und Techniken (Watzlawick, Schulz v. Thun, Transaktionsanalyse, Experten-Laien-Kommunikation, Feedbacktechniken)
  • Grundlagen der Zusammenarbeit in (interprofessionellen) Gruppen (Gruppenprozesse, Rollentheorien etc.), Feedback
  • Schulung der Reflexion der eigenen professionellen Haltung, des Verhaltens und der Einstellungen und Gefühle in der Zusammenarbeit mit Patient:innen/Klient:innen und anderen Professionen
  • Transfer der Inhalte der E-Learning-Einheiten in praxis- und projektorientierte Aufgabenstellungen (mittels fall- und erfahrungsbasierter Lehr- und Lernmethoden)
Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis gliedert sich in drei Teile:
  • Teilleistungsnachweis A
  • Teilleistungsnachweis B
  • Teilleistungsnachweis C
 
Teilleistungsnachweis A: Testatpflichtiger Unterricht (Präsenzpflicht)
Im Modul wird eine Präsenz von 70% der Präsenzhalbtage/Anlässe verlangt. Wird diese Präsenz nicht erreicht, gilt das Modul als nicht bestanden. Eine Zulassung zu Teilleistungsnachweis B und C ist dann nicht gegeben. 
 
Teilleistungsnachweis B: schriftliche Prüfung (MC-Format, benotet, Einzelnote)

Teilleistungsnachweis C: mündliche Präsentation mit Fachgespräch (benotet, Gruppennote)

Für Teilleistungsnachweis A sind keine Ersatzleistungen vorgesehen. Bei Nichterreichen des Teilleistungsnachweis A kann das Modul frühestens 1 Jahr später wiederholt werden. Der Teilleistungsnachweis A ist Voraussetzung, um für die Teilleistungsnachweise B und C zugelassen zu werden. 
Ein unbegründet versäumter Teilleistungsnachweis B oder C gilt ge-mäss § 35 der Rahmenprüfungsordnung als nicht bestanden. Als Begründungen eines versäumten Teilleistungsnachweises gelten die Gründe, welche in der Rahmenprüfungsordnung § 36 geregelt sind.
Die Daten der Nach- sowie Ersatzprüfungen sind terminiert und werden den Studierenden kommuniziert.
Bewertung Teilleistungsnachweise A: Prädikat (bestanden / nicht bestanden)

Teilleistungsnachweis B und C: Note

Die Modulnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der in den Teilleistungsnachweisen B, und C erzielten Noten.
Nachprüfung
Teilleistungsnachweis A: eine Nachprüfung ist nicht möglich, der Teilleistungsnachweis A kann frühstens 1 Jahr später wiederholt werden.

Teilleistungsnachweise B: Schriftliche Nachprüfung

Teilleistungsnachweis C: Mündliche Nachprüfung 

Der Ersatz für begründet versäumte Teilleistungsnachweise wird gemäss Rahmenprüfungsordnung § 37 geregelt.

Zugelassen zur Nachprüfung sind Studierende mit ungenügender Modulnote, welche den Teilleistungsnachweis A bestanden haben. Die Nachprüfung findet nur in den ungenügenden Teilleistungsnachweisen (B oder C) statt.

Hinweis

Kurs: Klientenzentrierte Kommunikation im interprofessionellen Kontext
Nr.
g.BA.XX.221.20HS.V
Bezeichnung
Klientenzentrierte Kommunikation im interprofessionellen Kontext

Hinweis

  • Für das Stichdatum 17.03.2026 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.