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g.BA.XX.311.20HS (Wissenschaftskommunikation) 
Modul: Wissenschaftskommunikation
Diese Information wurde generiert am: 21.11.2024
Nr.
g.BA.XX.311.20HS
Bezeichnung
Wissenschaftskommunikation
Leitung
Susanne Paul und Melanie Werren
Credits
3

Beschreibung

Version: 5.0 gültig ab 01.08.2024









 
Studiengang BSc Ergotherapie, Hebamme, Pflege und Physiotherapie
Modulgruppe
Modultyp Pflichtmodul
Semester 3
Spezielles
Unterrichtssprache Deutsch / Englisch
Gesamtarbeitszeit (h) 90 h
Kontaktstudium 30 h
Begleitetes Selbststudium 20 h
Autonomes Selbststudium 40 h
Voraussetzung BA.XX.111 Wissenschaftliches Arbeiten und qualitative Forschungsmethoden
BA.XX.211 Wissenschaftliches Arbeiten und quantitative Forschungsmethoden
Schwerpunkte in den Berufsrollen
  Hauptfokus Teilfokus kein Fokus
Experte:in X    
Kommunikator:in X    
Teamworker:in X    
Leader:in   X  
Health Advocate   X  
Lernende:r und Lehrende:r X    
Professionsangehörige:r X    
Zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden
  • sind in der Lage, ihre Berufskompetenzen unter Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterzuentwickeln. Sie können das eigene Handeln reflektieren, mündlich und schriftlich aussagekräftig darlegen und nachvollziehbar dokumentieren. Innerhalb dessen lernen sie ihre eigenen Grenzen kennen und diese zu reflektieren.
  • wenden bei Erstellung von wissenschaftsorientierten Texten die Grundsätze der Wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+) an und übernehmen die Verantwortung für ihr Handeln.
  • gestalten die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen aktiv und effektiv.
Ziele Die Studierenden
  • unterscheiden und analysieren wissenschaftliche Texte auf Textsortenebene.
  • fassen wissenschaftliche Texte zusammen.
  • erläutern den Schreibprozess und übertragen ihn auf die eigene Situation.
  • stellen in Kollaboration mit Studierenden der anderen Gesundheitsberufe verschiedene wissenschaftlich orientierte Texte her unter Berücksichtigung gängiger struktureller Vorgaben.
  • kommunizieren Inhalte wissenschaftlicher Texte adressat:innengerecht unter Nutzung verschiedener Medien.
  • sind fähig, qualitative und quantitative Studien anhand gegebener Gütekriterien auf ihre Qualität hin zu beurteilen.
  • sind in der Lage, Studienergebnisse betreffs ihrer wissenschaftlichen und klinischen Relevanz zu prüfen.
  • verfassen ein Abstract in englischer Sprache.
  • reflektieren und überarbeiten eigene Texte.
  • wenden Peer Feedback als Methode zur kritischen Textbeurteilung an.
  • wenden Zitierregeln gemäss Richtlinien korrekt an.
Lerninhalte
  • Einführung: Wissenschaftskommunikation und wissenschaftliches Schreiben in deutscher und englischer Sprache
  • Grundsätze der Wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+)
  • Textproduktion in den Wissenschaften/Schreibprozessmodell
  • Textreproduktion (deutsch/englisch)
  • Diskursives Schreiben (deutsch/englisch)
  • Regeln des Zitierens
  • Argumentieren/Fachliches Argumentieren (deutsch/englisch)
  • Grundstruktur wissenschaftlicher Texte: Fragestellung, Thema, Forschungsstand, Theorie, Methode, Resultate, Diskussion, Interpretation, Ausblick, Fazit, Abstract (deutsch/englisch)
  • Themeneingrenzung, Fragestellung, Recherche zu Forschungsstand
  • Adressat:innengerechte Wissenschaftskommunikation
Leistungsnachweis Testatpflichtige Unterrichtseinheiten können der Moduldetailplanung entnommen werden. Werden testatpflichtige Unterrichtseinheiten verpasst, wird eine Ersatzleistung oder eine Nachprüfung fällig.

Der Leistungsnachweis für das Modul besteht aus drei benoteten Teilleistungen:

Teilleistung A: schriftlicher Leistungsnachweis in Deutsch (Anteil von 5/10 des gesamten Leistungsnachweises)
Teilleistung B: schriftlicher Leistungsnachweis in Englisch (Anteil von 3/10 des gesamten Leistungsnachweises)
Teilleistung C: mündliche Präsentation in Deutsch (Anteil von 2/10 des gesamten Leistungsnachweises)

Die Modulnote wird aus dem Durchschnitt der gewichteten Noten der Teilleistungen A, B und C gebildet. Fehlen Testate und/oder werden Ersatzleistungen nicht erbracht, so gilt das Modul als «nicht bestanden».
Bewertung Note
Nachprüfung / Nachbesserung Schriftliche oder mündliche Nachprüfung. Zur Nachprüfung zugelassen sind Studierende mit ungenügender Note, die alle Teilleistungen für den Modul-Leistungsnachweis erbracht haben. Für begründet (gemäss RPO) versäumte Teilleistungen sind Ersatzleistungen zu erbringen.

Hinweis

Kurs: Wissenschaftskommunikation
Nr.
g.BA.XX.311.20HS.V
Bezeichnung
Wissenschaftskommunikation

Hinweis

  • Für das Stichdatum 21.11.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.