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g.BA.XX.311.20HS (Wissenschaftskommunikation)
Modul: Wissenschaftskommunikation
Diese Information wurde generiert am: 21.11.2024
Nr.
g.BA.XX.311.20HS
Bezeichnung
Wissenschaftskommunikation
Leitung
Susanne Paul und Melanie Werren
Credits
3
Beschreibung
Version: 5.0 gültig ab 01.08.2024
Studiengang
BSc Ergotherapie, Hebamme, Pflege und Physiotherapie
Modulgruppe
–
Modultyp
Pflichtmodul
Semester
3
Spezielles
–
Unterrichtssprache
Deutsch / Englisch
Gesamtarbeitszeit (h)
90 h
Kontaktstudium
30 h
Begleitetes Selbststudium
20 h
Autonomes Selbststudium
40 h
Voraussetzung
BA.XX.111 Wissenschaftliches Arbeiten und qualitative Forschungsmethoden
BA.XX.211 Wissenschaftliches Arbeiten und quantitative Forschungsmethoden
Schwerpunkte in den Berufsrollen
Hauptfokus
Teilfokus
kein Fokus
Experte:in
X
Kommunikator:in
X
Teamworker:in
X
Leader:in
X
Health Advocate
X
Lernende:r und Lehrende:r
X
Professionsangehörige:r
X
Zu erwerbende Kompetenzen
Die Studierenden
sind in der Lage, ihre Berufskompetenzen unter Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterzuentwickeln. Sie können das eigene Handeln reflektieren, mündlich und schriftlich aussagekräftig darlegen und nachvollziehbar dokumentieren. Innerhalb dessen lernen sie ihre eigenen Grenzen kennen und diese zu reflektieren.
wenden bei Erstellung von wissenschaftsorientierten Texten die Grundsätze der Wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+) an und übernehmen die Verantwortung für ihr Handeln.
gestalten die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen aktiv und effektiv.
Ziele
Die Studierenden
unterscheiden und analysieren wissenschaftliche Texte auf Textsortenebene.
fassen wissenschaftliche Texte zusammen.
erläutern den Schreibprozess und übertragen ihn auf die eigene Situation.
stellen in Kollaboration mit Studierenden der anderen Gesundheitsberufe verschiedene wissenschaftlich orientierte Texte her unter Berücksichtigung gängiger struktureller Vorgaben.
kommunizieren Inhalte wissenschaftlicher Texte adressat:innengerecht unter Nutzung verschiedener Medien.
sind fähig, qualitative und quantitative Studien anhand gegebener Gütekriterien auf ihre Qualität hin zu beurteilen.
sind in der Lage, Studienergebnisse betreffs ihrer wissenschaftlichen und klinischen Relevanz zu prüfen.
verfassen ein Abstract in englischer Sprache.
reflektieren und überarbeiten eigene Texte.
wenden Peer Feedback als Methode zur kritischen Textbeurteilung an.
wenden Zitierregeln gemäss Richtlinien korrekt an.
Lerninhalte
Einführung: Wissenschaftskommunikation und wissenschaftliches Schreiben in deutscher und englischer Sprache
Grundsätze der Wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+)
Textproduktion in den Wissenschaften/Schreibprozessmodell
Textreproduktion (deutsch/englisch)
Diskursives Schreiben (deutsch/englisch)
Regeln des Zitierens
Argumentieren/Fachliches Argumentieren (deutsch/englisch)
Grundstruktur wissenschaftlicher Texte: Fragestellung, Thema, Forschungsstand, Theorie, Methode, Resultate, Diskussion, Interpretation, Ausblick, Fazit, Abstract (deutsch/englisch)
Themeneingrenzung, Fragestellung, Recherche zu Forschungsstand
Adressat:innengerechte Wissenschaftskommunikation
Leistungsnachweis
Testatpflichtige Unterrichtseinheiten können der Moduldetailplanung entnommen werden. Werden testatpflichtige Unterrichtseinheiten verpasst, wird eine Ersatzleistung oder eine Nachprüfung fällig.
Der Leistungsnachweis für das Modul besteht aus drei benoteten Teilleistungen:
Teilleistung A: schriftlicher Leistungsnachweis in Deutsch (Anteil von 5/10 des gesamten Leistungsnachweises)
Teilleistung B: schriftlicher Leistungsnachweis in Englisch (Anteil von 3/10 des gesamten Leistungsnachweises)
Teilleistung C: mündliche Präsentation in Deutsch (Anteil von 2/10 des gesamten Leistungsnachweises)
Die Modulnote wird aus dem Durchschnitt der gewichteten Noten der Teilleistungen A, B und C gebildet. Fehlen Testate und/oder werden Ersatzleistungen nicht erbracht, so gilt das Modul als «nicht bestanden».
Bewertung
Note
Nachprüfung / Nachbesserung
Schriftliche oder mündliche Nachprüfung. Zur Nachprüfung zugelassen sind Studierende mit ungenügender Note, die alle Teilleistungen für den Modul-Leistungsnachweis erbracht haben. Für begründet (gemäss RPO) versäumte Teilleistungen sind Ersatzleistungen zu erbringen.
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
1.0 gültig ab 01.08.2021
,
2.0 gültig ab 01.08.2022
,
3.0 gültig ab 01.08.2023
Kurs: Wissenschaftskommunikation
Nr.
g.BA.XX.311.20HS.V
Bezeichnung
Wissenschaftskommunikation
Hinweis
Für das Stichdatum 21.11.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.