Nicht angemeldet (Donnerstag, 27. August 2026 06:56:26)
A1: Sie verstehen die grundlegenden international anerkannten Konzepte und Theorien der Ergotherapie, der Betätigungswissenschaft und der Bezugswissenschaften und wenden ihre Kompetenzen in Betätigungsdurchführung effektiv an, um die gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen. A2: Sie führen und koordinieren den ergotherapeutischen Prozess klientenzentriert, betätigungsorientiert und in eigener Verantwortung durch. A3: Sie bestimmen und begründen situativ angemessene, evidenzbasierte Befunderhebungs- und Interventionsmethoden und wenden sie korrekt an. A4: Sie analysieren Betätigungen und passen sie zielführend den Bedürfnissen der KlientInnen an. A6: Sie nutzen Ressourcen, erkennen Einschränkungen und setzen Hilfsmittel ein, damit die KlientInnen ihre angestrebte Betätigung durchführen können. B1: Sie kommunizieren mit den KlientInnen der Situation und den vorhandenen Ressourcen angepasst und unterstützen ein geteiltes Verständnis für eine gemeinsame Entscheidungsfindung. B3: Sie zeigen sich sensibel im Umgang mit anderen und respektieren sie. G2: Sie setzen ihre persönlichen Eigenschaften und Stärken zielführend zur Förderung der Weiterentwicklung der Profession Ergotherapie ein. G3: Sie berücksichtigen bei der Berufsausübung den Berufscodex des Ergotherapeutinnen Verbands Schweiz (EVS) und den Ethik-Codex der World Federation of Occupational Therapists (WFOT).
Die Studierenden
planen Interventionen anhand ausgewählter Clinical Reasoningformen unter Berücksichtigung der Person und ihren altersspezifischen und umweltspezifischen Betätigungen.
erwerben praktische Fertigkeiten um personen- und betätigungsbasierte Adaptationen abzuleiten und anzuwenden.
setzen den ergotherapeutischen Prozess literaturbasiert in realen oder simulierten Klientensituationen unter Anleitung um.
wenden das Transactional Model of Occupation (TMO) als Grundlage zum therapeutischen Handeln an.
wenden das Prozessmodell nach OTIPM klientenzentriert an.
können die individuellen Problematiken und Ressourcen ihrer Klienten bzw. ihrer Klientinnen bestimmen.
benennen diverse Assessments und wenden diese unter Anleitung und Supervision exemplarisch an.
können ausgewählte ergotherapeutische Mittel und Methoden unter Anleitung und Supervision nach den Interventionsformen (OTIPM) analysieren und anwenden.
können unter Supervision ihre Entscheidungen in Bezug auf die Intervention darstellen.
entwickeln im Rollenspiel betätigungsbasierte beziehungsweise konzeptbezogene Interventionsansätze und schätzen die Umsetzbarkeit kritisch ein.
erhalten ein erstes Professionsverständnis durch Reflexion von Berufsrollen.
In diesem Modul steht die Umsetzung des ergotherapeutischen Prozesses bei Klienten im Vordergrund. Dabei lernen die Studierenden die Betätigung als Mittel zu nutzen, wie auch die Betätigung als Ziel mit dem Klienten auszuhandeln und zu verfolgen. Sie erhalten einen Überblick über mögliche Behandlungsansätze und lernen Interventionen unter Berücksichtigung von Entwicklungsalter, Klientenfaktoren und Evidenz zu planen. Die dafür relevanten praktischen und methodischen Fertigkeiten werden fallbasiert und in der Praxis unter Anwendung ausgewählter Clinical Reasoningformen sowie konzeptioneller Modelle geübt und hergeleitet. Das Modul hat zum Ziel Theorie und Praxis miteinander zu verknüpfen. Die Studierenden erhalten in diesem Modul die Gelegenheit, Kompetenzen zu vertiefen und zusätzliches, für die Berufsausübung relevantes Wissen, relevante Fertigkeiten / Fähigkeiten sowie Haltungen weiterzuentwickeln.
Der Leistungsnachweis besteht aus zwei Teilleistungsnachweisen:
TLNW A: Das Erfüllen aller untenstehenden Aufträge ist Voraussetzung, um das Modul zu bestehen:
Anwesenheit in den Praxistagen oder Inhouse-Praxistagen FLA und MLA
Anwesenheit im Unterricht Nachbereitung Praxistage FLA und MLA
Einreichen der bSS-Aufträge
Gewichtung: Jeder TLNW zählt 100% Das Modul gilt als bestanden, wenn alle TLNW genügend bzw. bestanden sind.
Teilleistung A: Bei Abwesenheit und/oder versäumtem Einreichen der bSS-Aufträge besteht die Möglichkeit mit Ersatzleistungen die Teilleistung A zu erfüllen, formativ