Im BSc Studiengang Physiotherapie werden grundsätzlich die allgemeinen Kompetenzen gemäss dem Gesundheitsberufegesetz GesBG (Art.3-5) und die berufsspezifischen Kompetenzen gemäss Gesundheitsberufekompetenzverordnung GesBKV (Art. 3) erworben. Modulkompetenzen: Die Studierenden
Testatpflicht Unterschiedlichste Formen von formativen Leistungsnachweisen: