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g.BA.ER.690.20HS (Bachelorarbeit 2)
Modul: Bachelorarbeit 2
Diese Information wurde generiert am: 21.11.2024
Nr.
g.BA.ER.690.20HS
Bezeichnung
Bachelorarbeit 2
Leitung
Daniela Senn
Credits
9
Beschreibung
Version: 2.0 gültig ab 01.02.2024
Studiengang
Bachelor
of Science in Ergotherapie
Modulgruppe
Modultyp
Pflichtmodul
Semester
6. Semester
Spezielles
Die Weiterarbeit an der Bachelorarbeit kann direkt nach bestandenem Modul BA.ER.590 Bachelorarbeit 1 aufgenommen werden.
Unterrichtssprache
Deutsch / Englisch
Gesamtarbeitszeit (h)
270 h
Kontaktstudium
10 h
Begleitetes Selbststudium
5 h
Autonomes Selbststudium
255 h
Voraussetzung
Modul BA.ER.590 Bachelorarbeit 1
Schwerpunkte in den Berufsrollen
Hauptfokus
Teilfokus
kein Fokus
Expert
x
Communicator
x
Teamworker
x
Leader
x
Health Advocate
x
Scholar
x
Professional
x
Zu erwerbende Kompetenzen
Die Studierenden
Ab1:
Sie verstehen die grundlegenden, international anerkannten Konzepte und Theorien der Ergotherapie, der Betätigungswissenschaft und der Bezugswissenschaften und wenden ihre Kompetenzen als Expert:innen in Betätigungsdurchführung effektiv an, um die gesellschaftliche Partizipation von Klient:innen zu ermöglichen.
Ab7:
Sie kennen die in der Ergotherapie und den Betätigungswissenschaften relevanten Forschungsmethoden und integrieren diese angemessen in ihre Behandlung.
Cb2:
Sie bringen als Mitglieder eines professionellen und interprofessionellen Teams die ergotherapeutische Sichtweise ein, indem sie aufzeigen, wie die Handlungsfähigkeit die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Partizipation des Menschen beeinflusst.
Db3:
Sie handeln nach gültigen Qualitätsstandards und überprüfen diese regelmässig.
Eb2:
Sie setzen sich für eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft und für gesundheitsfördernde Bedingungen ein.
Fb1:
Sie unterstützen den eigenen Lernprozess sowie den von Kolleg:innen, indem sie passende Lernbedingungen schaffen.
Fb2:
Sie geben ihr spezifisches ergotherapeutisches Wissen an Klient:innen, ihr Team und andere relevante Personen weiter
Gb1:
Sie engagieren sich berufspolitisch für eine adäquate Positionierung und Repräsentation der Ergotherapie im Gesundheitswesen und in der Öffentlichkeit
Gb2:
Sie berücksichtigen bei der Berufsausübung den Berufscodex des Ergotherapeutinnen-Verbands Schweiz (EVS) und den Ethik-Codex des WFOT (World Federation of Occupational Therapists).
Gb3:
Sie setzen ihre persönlichen Eigenschaften und Stärken zielführend zur Förderung der Weiterentwicklung der Profession Ergotherapie
ein
Ziele
Die Studierenden
wenden die erworbenen Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten zielgerichtet an
gestalten den eigenen Lernprozess
gestalten die Zusammenarbeit mit der Schreibpartner:in, Partner aus der Praxis und der Bachelorarbeitsbegleitperson konstruktiv und partnerschaftlich.
begründen die Problemstellung, die verwendeten Methoden und die Vorgehensweisen.
bearbeiten die Fragestellung durch Sammeln von relevanten Daten, die sie unter wissenschaftlichen Aspekten interpretieren und daraus Folgerungen ableiten.
stellen die Ergebnisse nachvollziehbar dar, diskutieren und setzen sie in Bezug zu ihrer Profession oder dem erweiterten Berufsfeld.
verfassen eine strukturierte und inhaltlich nachvollziehbare schriftliche Bachelorarbeit.
präsentieren und diskutieren die Bachelorarbeit verständlich vor einem Fach- und Laienpublikum.
Lerninhalte
Die Studierenden verfassen ihre Bachelorarbeit basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie wählen in der Regel wissenschaftliche Literatur zur Beantwortung der Fragestellung systematisch aus und prüfen die wissenschaftlichen Erkenntnisse anhand von Gütekriterien. Sie diskutieren die Ergebnisse kritisch und leiten daraus Implikationen für die Profession oder das erweiterte Berufsfeld ab. Dabei bringen sie eigene gedankliche Leistungen ein und setzen diese in Bezug zu anderen wissenschaftlichen Quellen. Sie formulieren die gewonnenen Erkenntnisse schriftlich adressatengerecht und wissenschaftlich korrekt. Als Abschluss des Moduls stellen sie ihre Bachelorarbeit und die gewonnenen Erkenntnisse in einer mündlichen Präsentation vor und diskutieren diese.
Leistungsnachweis
Schriftliche und mündliche Prüfung.
Die schriftliche Prüfung entspricht der schriftlichen Bachelorarbeit.
Die mündliche Prüfung entspricht der Präsentation der Bachelorarbeit. Zur Präsentation zugelassen werden nur Studierende, deren schriftlicher Teil der Bachelorarbeit mit der Note 4.0 oder darüber bewertet wurde.
Bewertung
Die Präsentation gilt als summativer Leistungsnachweis (erfüllt/nicht erfüllt). Die schriftliche Bachelorarbeit wird mit einer Note beurteilt. Diese entspricht der Modulnote, sofern die Bachelorarbeit präsentiert wurde.
Nachprüfung / Nachbesserung
Bei einem ungenügenden Leistungsnachweis Bachelorarbeit im Bereich 3.5- 3.99 besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Nachbesserung der schriftlichen Bachelorarbeit. Bei einem ungenügenden Leistungsnachweis Bachelorarbeit unterhalb von 3.5 muss die schriftlichen Bachelorarbeit wiederholt werden.
Wird eine Präsentation (mündliche Prüfung) nicht erbracht, respektive das angebotene Ersatzdatum nicht wahrgenommen, entspricht dies einer Nichterfüllung und gilt als nicht bestanden. Es erfordert das Schreiben einer neuen Bachelorarbeit.
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
1.0 gültig ab 01.02.2023
,
3.0 gültig ab 01.02.2025
Kurs: Bachelorarbeit 2
Nr.
g.BA.ER.690.20HS.B
Bezeichnung
Bachelorarbeit 2
Hinweis
Für das Stichdatum 21.11.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.