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g.MA.PF.113.20HS (Praxis 2 NP) 
Modul: Praxis 2 NP
Diese Information wurde generiert am: 21.11.2024
Nr.
g.MA.PF.113.20HS
Bezeichnung
Praxis 2 NP
Veranstalter
GFB Master-Studiengang Pflege
Kategorie
Lehrveranstaltung
Leitung
Corina Sgier
Teilnehmerzahl
max. 100
Credits
5
Unterrichtssprache
Deutsch
Status
Aktiv

Beschreibung

Version: 4.0 gültig ab 01.08.2024
  
   ZHAW 
 
Modulkategorie / Category

 

 

Pflicht / Compulsory

Wahlpflicht / Elective compulsory

Wahl / Optional

 

x

 

Durchführende Hochschule / University Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW
Gültigkeit RPO / Validity of study regulation 29.01.2008
Gültigkeit Anhang / Validity amendment Pflege V 6.0.0
Semester / Term 3, 5
Voraussetzung / Pre-requirements Wahl des Schwerpunktes NP; Folgende Module wurden erfolgreich absolviert: Praxis 1 NP und Masterarbeit 1*

* Individuelle Anpassung der Vorbedingungen bei Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium möglich

Unterrichtssprache / Teaching language Deutsch / Englisch
Arbeitsaufwand / Workload (h) Gesamtarbeitszeit (h)
Total workload (h)

150

Kontaktstudium (h)
Course of study with compulsory attendance (h) (=KS)

Begleitetes Selbststudium (h) / Guided self-studies (h) (=bSS)

Autonomes Selbststudium (h) / Autonomous self-study (h) (=aSS)

7

143
Grobziele / General aims Grobziele für die Module Praxis 1-3 NP

Allgemeine Grobziele
Die Studierenden
  • kennen wichtige Rahmenmodelle für die Erweiterte Klinische Praxis (SOAP(IER), OPT, ISBAR) und nutzen diese im Rahmen ihrer klinischen Tätigkeiten.
  • können ihre Kompetenzen in der erweiterten klinischen Entscheidungs- und Urteilsfindung, im kritischen Denken, der Problembenennung, der Differentialdiagnostik (Pflegediagnosen und medizinische Diagnosen), der Interventionsableitung sowie der Evaluation systematisch anwenden.
  • führen die Schritte der strukturierten Entscheidungsfindung sowie systematischen Einschätzung, Dokumentation und Kommunikation von Entscheidungsprozessen und Handlungen im interprofessionellen Behandlungsteam durch.
Anamnese und körperliche Untersuchung
Die Studierenden
  • können die Anamnese und körperliche Untersuchung systematisch und fokussiert durchführen und in pflegerischer und medizinischer Fachsprache dokumentieren und kommunizieren.
  • können die Informationssammlung beurteilen, analysieren und die Analyse und das weitere pflegerische und medizinische Vorgehen begründen und gemäss ihrer Kompetenzen veranlassen.
  • können sich differentialdiagnostische Überlegungen machen und den diagnostischen Prozess optimieren.
Erweiterte delegierte Diagnostik
Die Studierenden
  • können erweiterte delegierte Diagnostik (Labor, Bildgebung (Röntgen und Ultraschall), EKG, Lungenfunktion/Spirometrie) in Absprache mit dem ärztlichen Dienst veranlassen und interpretieren.
  • können ergänzende delegierte Untersuchungen (Labor, CT, MRI, Koloskopien, psychiatrische Abklärungen, usw.) in Absprache mit dem ärztlichen Dienst veranlassen und interpretieren.
Therapien
Die Studierenden
  • können subjektive und objektive Daten analysieren und daraus geeignete Therapiepläne erarbeiten und veranlassen.
  • können Therapien evaluieren und bei Bedarf anpassen oder den diagnostischen Prozesse initiieren.
  • können pharmakologische Interventionen analysieren und Massnahmen für das interprofessionelle Behandlungsteam ableiten.
Pflegerische Massnahmen
Die Studierenden
  • können den Behandlungsplan mittels ganzheitlicher Abklärung und entsprechend evidenzbasierter und empirischer Massnahmen definieren und pflegerische Massnahmen umsetzen.
  • können die Umsetzung des Behandlungsplans und pflegerischer Massnahmen systematisch evaluieren und adaptieren das Vorgehen falls notwendig.
Kommunikation
Die Studierenden
  • können eine vertrauensvolle pflegerische Beziehung mit Patienten und Patientinnen und ihren Familien aufbauen und haben eine personen- und familienzentrierte Grundhaltung.
  • können Entscheidungsprozesse und Handlungen bezogen auf Patientinnen und Patienten individuell systematisch, klar und verständlich kommunizieren.
  • überprüfen regelmässig die Adhärenz des Patienten, der Patientin und fördern die Adhärenz und die Fähigkeiten zur Selbstpflege gezielt durch pflegerische Massnahmen (z.B. Information, Edukation, Beratung, Instruktion)
Interprofessionalität
Die Studierenden:
  • können ihre erweiterte Pflegerolle im interprofessionellen Behandlungskontext reflektieren und im Rahmen ihrer fachlichen und methodischen Kompetenzen gestalten.
Abschlusskompetenzen / Learning outcomes gemäss Modul-Langbeschreibung
Lerninhalte / Learning contents Klinisches Praktikum, Reflexion, schriftliche Fallpräsentation (SOAP)
Lehrformen / Teaching methods Praktikum, Unterricht, Beratung, Supervision, Problem Based Learning (PBL), Selbststudium, angeleitetes Selbststudium
Leistungsnachweise / Learning assessments

Anzahl / Number

Art / Form

Gewichtung und Bewertung /
Weighting and rating

1

 Leistungsnachweis: NP-Portfolio

bestanden/ nicht bestanden

Bemerkungen / Notes ---

Hinweis

Kurs: Praxis 2 NP
Nr.
g.MA.PF.113.20HS.P
Bezeichnung
Praxis 2 NP

Hinweis

  • Für das Stichdatum 21.11.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.