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Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Nicht angemeldet
(Donnerstag, 21. November 2024 17:09:07)
n.BA.XX.AuSe.DY (Auslandsemester)
Modul: Auslandsemester
Diese Information wurde generiert am: 21.11.2024
Nr.
n.BA.XX.AuSe.DY
Bezeichnung
Auslandsemester
Credits
30
Beschreibung
Version: 2.0 gültig ab 01.08.2023
Studiengang
Biotechnologie / Chemie
Geltende Rechtsordnung
RPO vom 29. Januar 2008, Studienordnung des Dept. N vom 15. Dez. 2009, Anhang für den Bachelorstudiengang Biotechnologie
RPO vom 29. Januar 2008, Studienordnung des Dept. N vom 15. Dez. 2009, Anhang für den Bachelorstudiengang Chemie
Modultyp
Pflichtmodul
X
Wahlpflichtmodul
Wahlmodul
Plansemester
5. Semester
Modulverantwortliche/r
Susanne Dombrowski (BT) und Achim Ecker (CH)
Telefon / E-Mail
+41 (0)58 934 57 58 /
susanne.dombrowski@zhaw.ch
+41 (0)58 934 55 22 /
achim.ecker@zhaw.ch
Beteiligte Mitarbeitende und Lehrbeauftragte
Involvierte Admin Stellen in den «International Offices» und Studiensekretariaten beider Universitäten/Hochschulen
Vorausgesetzte Module
Module und Praktika der beiden Schweizer Studiengänge, Semester 1. – 4.
Zu erreichende Kompetenzen
Situativ an ausländischer Lehr-Institution
Inhalt des Moduls
Situativ an ausländischer Lehr-Institution
Anschlussmodule
Module 6. Semester
Unterrichtsmethoden
Situativ an ausländischer Lehr-Institution
Digitale Lernressourcen
Einsatz situativ
Unterrichtsgliederung / Gesamtaufwand
Kontaktstudium
-
Begleitetes Selbststudium
-
Autonomes Selbststudium
-
Total Workload
900
Präsenzverpflichtung im Unterricht
Situativ geregelt in ausländischer Lehr-Institution
Leistungsnachweise
Die zu absolvierenden Module, Kurse und/oder Praktika werden vor Antritt des Auslandssemester durch ein offizielles «Learning Agreement» von den verantwortlichen Personen der sendenden und hostenden Hochschule zusammen mit dem Student:in besprochen und abgezeichnet. Die «Gutschrift» der erzielten ECTS wird durch die ausländische Hochschule erbracht.
Unterrichtssprache
Deutsch/Englisch u.U. weitere Sprachen
Bemerkungen
Bei Rückkehr des Studierenden muss die abgesprochene Anzahl von ECTS gegenüber der Studiengangleitung, dem International Office und dem Studiensekretariat nachgewiesen werden, damit die geforderten 30 ECTS zeugnisrelevant verbucht werden können.