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Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
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(Donnerstag, 21. November 2024 19:34:17)
l.MA.AL.MA-ARB-2.24FS (Masterarbeit II)
Modul: Masterarbeit II
Diese Information wurde generiert am: 21.11.2024
Nr.
l.MA.AL.MA-ARB-2.24FS
Bezeichnung
Masterarbeit II
Veranstalter
LA Master-Studiengang Angewandte Linguistik
Credits
18
Unterrichtssprache
Deutsch
Erwartete Gesamtarbeitszeit
Total
540.00 h
Status
Aktiv
Beschreibung
Version: 1.0 gültig ab 01.08.2024
Kursbezeichnung
Gewichtung
Masterarbeit II
--
Informationen zum Modul
Zulassung
Bestehen des Moduls "Masterarbeit I"
Bestehensbedingungen
Genügende Modulbewertung
Bemerkungen
Detaillierte Bestimmungen
Kurs: Masterarbeit II
Nr.
l.MA.AL.MA-ARB-2.24FS.K
Bezeichnung
Masterarbeit II
Veranstalter
LA Master-Studiengang Angewandte Linguistik
Kategorie
Masterarbeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Erwartete Gesamtarbeitszeit
Total
540.00 h
Selbststudium
540.00 h
Beschreibung
Version: 3.0 gültig ab 01.08.2024
Lernziele
Die Studierenden entwickeln
a) eine
Haltung
als reflektierte, kritische Praktiker:innen im Beruf und, in exemplarischen Ausschnitten, auch in der Forschung;
b) das
Wissen
um Theorien und Methoden empirischer Forschung;
c) das
Können
, dieses Wissen zu nutzen zum Erkennen, Klären und Lösen von Problemen, die bedeutsam sind in Gesellschaft und Beruf und in denen Sprache eine zentrale Rolle spielt.
Mit der Masterarbeit weisen Sie nach, dass Sie in der Lage sind, eine im Rahmen der angewandten Linguistik angesiedelte Forschungsfrage unter Verwendung gängiger Ansätze und Methoden korrekt zu bearbeiten.
In der mündlichen Verteidigung zeigt die geprüfte Person, dass sie a) à fond versteht und kritisch reflektieren kann, was sie erarbeitet hat, und b) ihre Arbeit im Kontext von Forschung und Berufsfeld verorten kann. Dabei zeigt sie den Sinn der Arbeit für Theorie und Praxis auf.
Lehrform
Begleitetes und autonomes Selbststudium
Leistungsnachweis
Der Leistungsnachweis besteht aus zwei Teilen:
a) schriftliche Masterarbeit
b) mündliche Verteidigung. Bei ungenügender Bewertung der schriftlichen Arbeit findet keine mündliche Verteidigung statt. In allen anderen Fällen ist sie obligatorisch.
Nachbesserung:
Eine nicht bestandene schriftliche Masterarbeit mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 kann auf Wunsch der Studentin/des Studenten nachgebessert werden. Mit einer Nachbesserung kann für die schriftliche Arbeit höchstens die Note 4,00 erreicht werden.
Bewertungsart: Note in Viertelnotenschritten.
Bemerkungen
Detaillierte Bestimmungen
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
1.0 gültig ab 01.02.2024