EventoWeb
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Menu Home User Menu
Nicht angemeldet Anmelden
[ Deutsch (Schweiz) ]   [ Englisch Englisch ]
[ de ]   [ en en ]
Nicht angemeldet Anmelden
l.MA.AL.MA-ARB-2.24FS (Masterarbeit II) 
Modul: Masterarbeit II
Diese Information wurde generiert am: 21.11.2024
Nr.
l.MA.AL.MA-ARB-2.24FS
Bezeichnung
Masterarbeit II
Veranstalter
LA Master-Studiengang Angewandte Linguistik
Credits
18
Unterrichtssprache
Deutsch
Erwartete Gesamtarbeitszeit
Total540.00 h
Status
Aktiv

Beschreibung

Version: 1.0 gültig ab 01.08.2024
Kursbezeichnung Gewichtung
Masterarbeit II --
 
Informationen zum Modul  
Zulassung Bestehen des Moduls "Masterarbeit I"
Bestehensbedingungen Genügende Modulbewertung
Bemerkungen Detaillierte Bestimmungen
Kurs: Masterarbeit II
Nr.
l.MA.AL.MA-ARB-2.24FS.K
Bezeichnung
Masterarbeit II
Veranstalter
LA Master-Studiengang Angewandte Linguistik
Kategorie
Masterarbeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Erwartete Gesamtarbeitszeit
Total540.00 h
Selbststudium540.00 h

Beschreibung

Version: 3.0 gültig ab 01.08.2024
Lernziele Die Studierenden entwickeln
a) eine Haltung als reflektierte, kritische Praktiker:innen im Beruf und, in exemplarischen Ausschnitten, auch in der Forschung;
b) das Wissen um Theorien und Methoden empirischer Forschung;
c) das Können, dieses Wissen zu nutzen zum Erkennen, Klären und Lösen von Problemen, die bedeutsam sind in Gesellschaft und Beruf und in denen Sprache eine zentrale Rolle spielt.
 
Mit der Masterarbeit weisen Sie nach, dass Sie in der Lage sind, eine im Rahmen der angewandten Linguistik angesiedelte Forschungsfrage unter Verwendung gängiger Ansätze und Methoden korrekt zu bearbeiten.
 
In der mündlichen Verteidigung zeigt die geprüfte Person, dass sie a) à fond versteht und kritisch reflektieren kann, was sie erarbeitet hat, und b) ihre Arbeit im Kontext von Forschung und Berufsfeld verorten kann. Dabei zeigt sie den Sinn der Arbeit für Theorie und Praxis auf.
Lehrform Begleitetes und autonomes Selbststudium
Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis besteht aus zwei Teilen:
a) schriftliche Masterarbeit
b) mündliche Verteidigung. Bei ungenügender Bewertung der schriftlichen Arbeit findet keine mündliche Verteidigung statt. In allen anderen Fällen ist sie obligatorisch.
 
Nachbesserung:
Eine nicht bestandene schriftliche Masterarbeit mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 kann auf Wunsch der Studentin/des Studenten nachgebessert werden. Mit einer Nachbesserung kann für die schriftliche Arbeit höchstens die Note 4,00 erreicht werden.

Bewertungsart: Note in Viertelnotenschritten.
Bemerkungen Detaillierte Bestimmungen

Hinweis