Modulkategorie / Category |
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Pflicht / Compulsory
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Wahlpflicht / Elective compulsory
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Wahl / Optional
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x
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Durchführende Hochschule / University |
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW |
Gültigkeit RPO / Validity of study regulation |
29. Januar 2008 |
Gültigkeit Anhang / Validity amendment |
Hebamme V 4.2.0 Pflege V 6.0.0 |
Semester / Term |
1, 3 |
Voraussetzung / Pre-requirements |
Zulassung zum Master of Science in Hebamme oder Pflege |
Unterrichtssprache / Teaching language |
Pflege (PF): Deutsch
Hebamme (HB): Deutsch, Englisch |
Arbeitsaufwand / Workload (h) |
Gesamtarbeitszeit (h)
Total workload (h) |
150
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Kontaktstudium (h)
Course of study with compulsory attendance (h) (=KS)
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Begleitetes Selbststudium (h) / Guided self-studies (h) (=bSS)
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Autonomes Selbststudium (h) / Autonomous self-study (h) (=aSS)
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PF: 52
HB: 60
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PF: 25
HB: 19
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PF: 73
HB: 71
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Grobziele / General aims |
Die Studierenden PF
- arbeiten sich in die Grundlagen klinischer Entscheidungs-findung und kritischen Denkens ein (Clinical Reasoning and Critical Thinking)
- unterscheiden zwischen physiologischen und pathophysiologi-schen Mustern und Befunden
- können pathophysiologische Muster eingrenzen und üben die Anwendung der Fachsprache dokumentieren und kommunizieren Befunde adäquat
- können Strategien und Interventionen zur Erhaltung sowie Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit benennen und kritisch diskutieren
- können die grundlegenden Methoden des klinischen Assessments (Anam-nese und Untersuchung) anwenden und nehmen körperliche Assessments relevanter Körpersysteme vor (Inspektion, Palpation, Perkussion und Auskultation)
- können pharmakologisches Wissen in den klinischen Alltag transferieren; Wirkungen und Nebenwirkungen beschreiben sowie unerwünschte Arzneimittelwirkungen beurteilen und diese in die klinische Entscheidungsfindung miteinbeziehen sowie Therapieempfehlungen abgeben.
Die Studierenden HB können
- die gängigen Entwicklungen im Gesundheitswesen und hiermit verbundenen Problemstellungen, Herausforderungen einschliesslich Strategien diesen zu begegnen, benennen und kritisch diskutieren
- zwischen physiologischen und pathophysiologischen Mustern und Befunden unterscheiden
- pathophysiologische Muster eingrenzen und üben die Anwendung der Fachsprache Strategien und Interventionen zur Erhaltung sowie Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit benennen und kritisch diskutieren
- die relevante Pathophysiologie / Physiologie, Ansätze zur Prävention / Gesunderhaltung, Früherkennung und Behandlung, einschliesslich hiermit verbundener theoretischer Modelle, Screening und Assessment Instrumente benennen
- eigenständig Abklärungen und Assessments durchführen sowie hiervon abgeleitet, Therapieempfehlungen festlegen
- AP/APM Angebotsmöglichkeiten und die hiermit verbundenen Rollen und Aufgabengebiete der APs / APMs bzw. die Aufgaben der selbstständig arbeitenden Hebamme in der Schwangerenvorsorge benennen.
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Abschlusskompetenzen / Learning outcomes |
gemäss Modul-Langbeschreibung |
Lerninhalte / Learning contents |
PF: Vorlesungen, Referate, E-Learning, Übungen in 2er Gruppen und grösseren Gruppen, Selbststudium
HB: AP-Kernkompetenzen: Hebammengeleitete Schwangerschaftsvorsorge inkl. Diagnose(n) und entsprechende Massnahmen, Präventiver Versorgungsan-satz, Frau- /Familienzentrierte Betreuung |
Lehrformen / Teaching methods |
PF: Vorlesungen, Referate, eLearning, prakt. Übungen im Tandem und
Gruppen, Selbststudium
HB: Vorlesungen, Referate, E-Learning, Übungen in 2er Gruppen und grösseren Gruppen, Selbststudium |
Leistungsnachweise / Learning assessments |
Anzahl / Number
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Art / Form
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Gewichtung und Bewertung /
Weighting and rating
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PF: 3
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Teil 1: Schriftliche Fallpräsentation (SOAP) / Tandem
Teil 2: MC-Moodle-Prüfung mit SEB / Einzelprüfung
Teil 3: Praktische Prüfung (OSCE) / Einzelprüfung
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Teil 1: 20% der Modulnote
Teil 2: 40% der Modulnote
Teil 3: 40% der Modulnote
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HB: 1 |
schriftliche Arbeit |
100% |
Bemerkungen / Notes |
PF:
Die Modulabschlussnote setzt sich aus den Leistungsnachweisen
Teil 1, Teil 2 und Teil 3 zusammen. Die Bewertung erfolgt durch eine
Gesamtnote von 1 bis 6 (Viertelnoten).
Die maximal erreichbare Punktezahl für Leistungsnachweise Teil 1 - 3
beträgt 100 Punkte. Für die Berechnung der Modulabschlussnote werden die Leistungsnachweise Teil 1-3 summiert und auf Viertelnoten gerundet. Für einen erfolgreichen Modulabschluss können sich die Leistungsnachweise Teil 1-3 mit Noten zwischen 3.5 und 6 gegenseitig auf eine genügende Note ausgleichen.
Bei Noten zwischen 3.5 und 3.9 (ungenügend) bei allen LN-Teilen 1-3
ist eine einmalige Nachbesserung / Nachprüfung auf die Note 4.0 möglich. Bei einer erneuten ungenügenden Note muss das Modul wiederholt werden.Details siehe Leistungsnachweisbeschreibung.
Plagiatsprüfung
Beachten Sie das Merkblatt zur Vermeidung von Plagiaten; Zur Erkennung von möglichen Plagiaten wird gegebenenfalls die Duplikationserkennungssoftware Turnitin eingesetzt.
HB:
Die schriftliche Arbeit und die mündliche Präsentation bilden die Modulabschlussnote. Die Bewertung erfolgt durch eine Gesamtnote von 1 bis 6 (Viertelnoten). Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt 100 Punkte; 70 Punkte für die schriftliche Arbeit und 30 Punkte für die mündliche Präsentation. Details siehe Leistungsnachweis-beschreibungen. |