P.MA.AP.G10.14HS (Ringvorlesung Angewandte Psychologie I) 
Modul: Ringvorlesung Angewandte Psychologie I
Diese Information wurde generiert am: 25.04.2024
Nr.
P.MA.AP.G10.14HS
Bezeichnung
Ringvorlesung Angewandte Psychologie I
Credits
3

Beschreibung

Version: 5.0 gültig ab 01.08.2015
Studiengang Masterstudiengang Angewandte Psychologie
Modulkategorie / Vertiefung Grundlagen (G)
Modultyp Pflichtmodul
Zugehöriger Kurs G10-1 Ringvorlesung Angewandte Psychologie 1
Bestehensbedingungen Das Modul gilt als bestanden, wenn der zugehörige Kurs mit dem Prädikat "bestanden" bewertet wurde.
Bewertung Bewertung des Moduls:
Prädikat (bestanden / nicht bestanden)

Hinweis

Kurs: Ringvorlesung Angewandte Psychologie 1
Nr.
P.MA.AP.G10-1.14HS
Bezeichnung
Ringvorlesung Angewandte Psychologie 1

Beschreibung

Version: 12.0 gültig ab 01.08.2020
Inhalt Es werden Themen aus der kognitionspsychologischen Perspektive behandelt und / oder aus verwandten Bereichen wie beispielsweise Media-Linguistik und Geographische Informationswissenschaften. Wie lassen sich z. B. Informationen mit Hilfe von Piktogrammen, Grafiken, Virtual Reality etc. visualisieren.
Lernziele - Kennenlernen verschiedener Felder und Fragestellungen der angewandten psychologischen Forschung
- Auseinandersetzung mit verwandten Bereichen der angewandten Psychologie 
Kompetenzen Wissenskompetenz, Erklärungskompetenz, Forschungskompetenz, Interdisziplinäre Kompetenz
Workload Workload gesamt Kontaktstudium (KS) begleitetes Selbststudium (bSS) autonomes Selbststudium (aSS)
90 20 34 36
Unterrichtssprache Deutsch
Leistungsnachweis Art des Leistungsnachweises:
Präsenz 80% (mit Vorbereitungsaufgaben)
Aufgrund der aktuellen Situation werden die Detailbestimmungen der Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen
Bewertung des Leistungsnachweises:
Prädikat (bestanden / nicht bestanden)
Nachprüfung / Nachbesserung:
bei ungenügender Modulbewertung einmalig möglich, sofern die Präsenz ≥ 50% ist; Bestimmung der Modalitäten durch Fach-/Modulverantwortung
Wird die Präsenzpflicht begründet nicht erfüllt, ist im Sinne einer Nachbesserung eine Nacharbeit mit dem ungefähren zeitlichen Aufwand der fehlenden Präsenzzeit zu leisten (Definition von begründet versäumten Leistungsnachweisen gemäss RPO §36). Wird die Präsenzpflicht unbegründet nicht erfüllt, ist eine Nacharbeit mit erhöhten Anforderungen zu leisten. Der genaue Auftrag zur Nacharbeit erfolgt in der Regel nach Abschluss des Kurses. Unterschreitet die Präsenz 50% der Kontaktstunden, ist keine Nacharbeit möglich.
Bibliografie Literatur gemäss Angaben der Lehrperson/-en

Hinweis