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P.MA.AP.G10.14HS (Ringvorlesung Angewandte Psychologie I)
Modul: Ringvorlesung Angewandte Psychologie I
Diese Information wurde generiert am: 09.05.2025
Nr.
P.MA.AP.G10.14HS
Bezeichnung
Ringvorlesung Angewandte Psychologie I
Credits
3
Beschreibung
Version: 5.0 gültig ab 01.08.2015
Studiengang
Masterstudiengang Angewandte Psychologie
Modulkategori
e / Vertiefung
Grundlagen (G)
Modultyp
Pflichtmodul
Zugehöriger Kurs
G10-1 Ringvorlesung Angewandte Psychologie 1
Bestehensbedingungen
Das Modul gilt als bestanden, wenn der zugehörige Kurs mit dem Prädikat "bestanden" bewertet wurde.
Bewertung
Bewertung des Moduls
:
Prädikat (bestanden / nicht bestanden)
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
4.0 gültig ab 01.08.2014
Kurs: Ringvorlesung Angewandte Psychologie 1
Nr.
P.MA.AP.G10-1.14HS
Bezeichnung
Ringvorlesung Angewandte Psychologie 1
Beschreibung
Version: 12.0 gültig ab 01.08.2020
Inhalt
Es werden Themen aus der kognitionspsychologischen Perspektive behandelt und / oder aus verwandten Bereichen wie beispielsweise Media-Linguistik und Geographische Informationswissenschaften. Wie lassen sich z. B. Informationen mit Hilfe von Piktogrammen, Grafiken, Virtual Reality etc. visualisieren.
Lernziele
- Kennenlernen verschiedener Felder und Fragestellungen der angewandten psychologischen Forschung
- Auseinandersetzung mit verwandten Bereichen der angewandten Psychologie
Kompetenzen
Wissenskompetenz, Erklärungskompetenz, Forschungskompetenz, Interdisziplinäre Kompetenz
Workload
Workload gesamt
Kontaktstudium (KS)
begleitetes Selbststudium (bSS)
autonomes Selbststudium (aSS)
90
20
34
36
Unterrichtssprache
Deutsch
Leistungsnachweis
Art des Leistungsnachweises:
Präsenz 80% (mit Vorbereitungsaufgaben)
Aufgrund der aktuellen Situation werden die Detailbestimmungen der Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen
Bewertung des Leistungsnachweises:
Prädikat (bestanden / nicht bestanden)
Nachprüfung / Nachbesserung:
bei ungenügender Modulbewertung einmalig möglich, sofern die Präsenz ≥ 50% ist; Bestimmung der Modalitäten durch Fach-/Modulverantwortung
Wird die Präsenzpflicht begründet nicht erfüllt, ist im Sinne einer Nachbesserung eine Nacharbeit mit dem ungefähren zeitlichen Aufwand der fehlenden Präsenzzeit zu leisten (Definition von begründet versäumten Leistungsnachweisen gemäss RPO §36). Wird die Präsenzpflicht unbegründet nicht erfüllt, ist eine Nacharbeit mit erhöhten Anforderungen zu leisten. Der genaue Auftrag zur Nacharbeit erfolgt in der Regel nach Abschluss des Kurses. Unterschreitet die Präsenz 50% der Kontaktstunden, ist keine Nacharbeit möglich.
Bibliografie
Literatur gemäss Angaben der Lehrperson/-en
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
5.0 gültig ab 01.08.2014
,
6.0 gültig ab 01.08.2015
,
7.0 gültig ab 01.08.2016
,
9.0 gültig ab 01.08.2018
,
10.0 gültig ab 01.08.2019