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s.BA.SA.P-PRA1-0.11HS (12 Praxismodul 1)
Modul: 12 Praxismodul 1
Diese Information wurde generiert am: 28.09.2023
Nr.
s.BA.SA.P-PRA1-0.11HS
Bezeichnung
12 Praxismodul 1
Veranstalter
SB Bachelor
Credits
27
Unterrichtssprache
Deutsch
Beschreibung
Version: 14.0 gültig ab 01.08.2023
Fachbereich
Departement Soziale Arbeit
Studiengang
Bachelor in Sozialer Arbeit
Modulniveau
Basic
Modultyp
Core
Angebot
Herbst- und Frühlingssemester
Workload (in Stunden)
Kontaktstudium
Begleitetes Selbststudium
Autonomes Selbststudium
Gesamt
Kurs 1 (s. Bemerkungen):
- 600-900 von 1‘500 Std. bzw.
- 1‘400-1‘800 von 3‘200 Std.
Kurs 2: 60 Std.
Verantwortliche Ansprechpersonen
Telefon / E-Mail
Prof. Dr. Sigrid Haunberger & Mariano Desole, MSc SA
praxis.sozialearbeit@zhaw.ch
Kompetenzen
Fachkompetenz:
F5: Wissen über Handlungsfelder und AdressatInnen der Sozialen Arbeit
F8: Wissen über Methoden und Handlungskonzepte der Sozialen
Arbeit
Methodenkompetenz:
M1: Fähigkeit zur Konzeptentwicklung, Projektgestaltung, Prozessgestaltung und Evaluation
M4: Fähigkeit zur Intervention
M5: Fähigkeit zur Dokumentation und Administration
Sozialkompetenz:
S1: Fähigkeit zu Kooperation und Beziehungsgestaltung
S2: Fähigkeit zur Gestaltung sozialer Interaktion und
Kommunikation
S3: Fähigkeit zur Konfliktbearbeitung
Selbstkompetenz:
S5: Fähigkeit zur Selbstreflexion
S6: Fähigkeit zur selbstregulierten Wissensaneignung
S7: Fähigkeit zum Umgang mit belastenden Situationen
Lernziele
Die Studierenden
kennen die rechtlichen und finanziellen Grundlagen der jeweiligen Handlungsfelder und können diese kontext-spezifisch anwenden
kennen Verfahren, Methoden und Techniken der Sozialen Arbeit und können sie auf das professionelle Handeln in konkreten Praxisorganisationen beziehen
können ausgewählte Methoden und Verfahren der Prozessgestaltung anwenden
führen fachliche Interventionen (auf individueller, gruppaler, organisationeller und/oder gesellschaftlicher Ebene) durch, können diese begründen und evaluieren
können administrative Aufgaben in unterschiedlichen Handlungsfeldern übernehmen und gestalten
gestalten Beziehungen im Spannungsfeld des institutionellen Auftrags, fachlicher Ansprüche und individueller Bedürfnisse der Adressat:innen
gestalten soziale Interaktion und Kommunikation auf individueller, organisationaler und gesellschaftlicher Ebene adressatenspezifisch
beherrschen die Kommunikationsgestaltung in asymmetrischen Beziehungen und Strukturen
nehmen Konflikte wahr, reagieren auf diese und tragen konstruktiv zur Lösungsfindung bei
reflektieren die eigene Berufsrolle kontextspezifisch
nutzen Reflexionsgefässe wie Lerngruppen und Supervision
können unterschiedliche (eigene/fremde) Wert- und Normvorstellungen überprüfen und selbstkritisch reflektieren
können selbstorganisiert handeln und lernen
erkennen persönliche Grenzen und können aktiv Unterstützung einholen.
Lerninhalte (Abstract)
Im Zentrum dieses Moduls steht die Theorie-Praxis-Integration. Die Praxisausbildung 1 ist ein gezielter, geplanter, durch ausgebildete Fachkräfte der Sozialen Arbeit angeleiteter und evaluierter Prozess der Auseinandersetzung mit den Bedingungen von Sozialer Arbeit als Praxis und den Anforderungen von Sozialer Arbeit als Profession. In der Praxisausbildung werden Handlungskompetenzen in professionellen Institutionen der Sozialen Arbeit unter realen Handlungsbedingungen erworben und vertieft. Sie ist von Praxisausbildenden begleitet und wird – unter Einbezug von seitens der ZHAW mandatierten Studienbegleitenden – evaluiert und qualifiziert.
In der Supervision werden Fragen aus dem Praxisfeld unter Einbezug des Rahmens der jeweiligen Praxisorganisation bearbeitet.
Lehr- und Lernformen
Begleitete und qualifizierte Praxisausbildung; Theorie-Praxis-Transfer in Gruppen (Supervision)
Leistungsnachweis(e)
Kurs 1: Qualifikation der Praxisausbildung
Kurs 2: Testat; präsenzpflichtige Veranstaltungen; schriftliche Arbeit
Bibliografie
Siehe Kurse
Erforderliche Vorkenntnisse,
Modul(e)
Gemäss „Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der ZHAW“.
Anschlussmodul(e)
Bemerkungen
Angaben zur Gesamtstundenzahl finden sich im «Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der ZHAW». Für alle Studierenden, die mit Beginn des Hauptstudiums in das Modul 12 eingeschrieben werden, findet im vorangehenden Semester eine obligatorische Startveranstaltung «Hauptstudium im Blick» statt.
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
1.0 gültig ab 01.08.2013
,
2.0 gültig ab 01.02.2014
,
3.0 gültig ab 01.08.2014
,
4.0 gültig ab 01.02.2015
,
5.0 gültig ab 01.08.2015
,
6.0 gültig ab 01.02.2017
,
7.0 gültig ab 01.08.2017
,
8.0 gültig ab 01.02.2018
,
9.0 gültig ab 01.08.2018
,
10.0 gültig ab 01.02.2019
,
11.0 gültig ab 01.08.2019
,
12.0 gültig ab 01.02.2020
,
13.0 gültig ab 01.02.2022
Kurs: 12 Praxis 1: Supervision
Nr.
s.BA.SA.P-PRA1-2.11HS.P
Bezeichnung
12 Praxis 1: Supervision
Veranstalter
SB Bachelor
Unterrichtssprache
Deutsch
Beschreibung
Version: 13.0 gültig ab 01.08.2023
Fachbereich
Departement Soziale Arbeit
Studiengang
Bachelor in Sozialer Arbeit
Workload (in Stunden)
Kontaktstudium
36
Begleitetes Studium
18
Autonomes Studium
6
Gesamt
60
Verantwortliche Ansprechsperson
Telefon / E-Mail
Anthony Wright, Dipl. SA FH, Systemischer Berater BSO
+41 58 934 88 81 /
anthony.wright@zhaw.ch
Lernziele
Die Studierenden
reflektieren die eigene Berufsrolle kontextspezifisch und entwickeln eine tragfähige Berufsidentität.
können eigene und fremde für das berufliche Handeln wichtige Wert- und Normvorstellungen überprüfen, selbstkritisch reflektieren und allenfalls ändern.
können Entscheidungen fällen und unter Einbezug geeigneter Methoden professionell handeln.
können eigene Wahrnehmungsmuster, Gefühle und Einstellungen gegenüber Adressat:innen wahrnehmen und die Wirkung der eigenen Person auf andere reflektieren.
erkennen persönliche Grenzen und können aktiv Unterstützung einholen.
Lerninhalte
In der Ausbildungssupervision werden Fragen aus dem Praxisfeld unter Einbezug des Rahmens der jeweiligen Praxisorganisation bearbeitet. Die Inhalte und Themen werden je nach den Erfordernissen im konkreten Praxisfeld bzw. dem Ausbildungsstand und den Lernanliegen der Supervisand:innen bearbeitet und gewichtet. Wichtige Inhalte und Themen für die Ausbildungssupervision sind:
Fragen zu möglichen Vorgehensweisen im konkreten Fall, Haltung zu und Umgang mit Adressat:innen (Rolle, Macht, Nähe-Distanz, persönliche Betroffenheit etc.), Übertragung von Handlungstheorien auf die Problemsituation im Handlungsfeld, Auftrag und besondere Bedingungen der Praxisorganisation, Zusammenarbeit der Studierenden mit Kolleg:innen des Teams, der Praxisorganisation und anderen Beteiligten.
Lehr- und Lernformen
Gruppensupervision (6-9 Studierende)
Bibliografie
Belardi, N. (2018).
Supervision: Eine Einführung für soziale
Berufe
(5. vollst. überarb. Aufl.). Freiburg im Breisgau: Lambertus.
Belardi, N. (2015).
Supervision für helfende Berufe
(3. vollst.
überarb. u. aktual. Aufl.). Freiburg im Breisgau: Lambertus.
Belardi, N. (2018).
Supervision und Coaching: Grundlagen,
Techniken, Perspektiven
(5. Aufl.).München: C. H. Beck.
Hassler, A. (2011).
Ausbildungssupervision und
Lehrsupervision. Ein Leitfaden fürs Lehren und Lernen.
Bern: Haupt.
Kühl, S. (2008).
Coaching und Supervision. Zur
personenorientierten Beratung in Organisationen.
Wiesbaden: VS Verlag.
Schibli, S. & Supersaxo, K. (2009).
Einführung in die
Supervision.
Bern: Haupt.
Bemerkungen
Supervision 1 wird parallel zur Praxisausbildung 1 absolviert. Der Kurs 12.2 kann von Mitarbeitenden in Ausbildung (MAiA) frühestens ab dem 3. Semester besucht werden. Weitere Regelungen finden sich in Merkblättern.
Bei unverschuldeter Verhinderung im Umfang von 1-3
Supervisionssitzungen (bzw. 4-12 Lektionen) ist eine Kompensationsleistung zu erbringen. Bei unverschuldeter Verhinderung im Umfang von 4 und mehr Supervisionssitzungen gilt der Leistungsnachweis als nicht erbracht.
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
1.0 gültig ab 01.08.2013
,
2.0 gültig ab 01.02.2014
,
3.0 gültig ab 01.08.2014
,
4.0 gültig ab 01.02.2015
,
5.0 gültig ab 01.08.2015
,
6.0 gültig ab 01.02.2017
,
7.0 gültig ab 01.08.2017
,
8.0 gültig ab 01.02.2018
,
9.0 gültig ab 01.08.2018
,
10.0 gültig ab 01.02.2019
,
11.0 gültig ab 01.08.2019
,
12.0 gültig ab 01.08.2021
Kurs: 12 Praxis 1: Zielvereinbarung
Nr.
s.BA.SA.P-PRA1-1.11HS.P
Bezeichnung
12 Praxis 1: Zielvereinbarung
Veranstalter
SB Bachelor
Unterrichtssprache
Deutsch
Beschreibung
Version: 13.0 gültig ab 01.08.2023
Fachbereich
Departement Soziale Arbeit
Studiengang
Bachelor in Sozialer Arbeit
Workload (in Stunden)
Kontaktstudium
Begleitetes Studium
Autonomes Studium
Gesamt
siehe «Bemerkungen»
Verantwortliche Ansprechpersonen
Telefon / E-Mail
Prof. Dr. Sigrid Haunberger & Mariano Desole, MSc SA
praxis.sozialearbeit@zhaw.ch
Lernziele
Die Studierenden
kennen die rechtlichen und finanziellen Grundlagen der jeweiligen Handlungsfelder und können diese kontext-spezifisch anwenden
kennen Verfahren, Methoden und Techniken der Sozialen Arbeit und können sie auf das professionelle Handeln in konkreten Praxisorganisationen beziehen
können ausgewählte Methoden und Verfahren der Prozessgestaltung anwenden
führen fachliche Interventionen (auf individueller, gruppaler, organisationeller und/oder gesellschaftlicher Ebene) durch, können diese begründen und evaluieren
können administrative Aufgaben in unterschiedlichen Handlungsfeldern übernehmen und gestalten
gestalten Beziehungen im Spannungsfeld des institutionellen Auftrags, fachlicher Ansprüche und individueller Bedürfnisse der Adressat:innen
gestalten soziale Interaktion und Kommunikation auf individueller, organisationaler und gesellschaftlicher Ebene adressatenspezifisch
beherrschen die Kommunikationsgestaltung in asymmetrischen Beziehungen und Strukturen
nehmen Konflikte wahr, reagieren auf diese und tragen konstruktiv zur Lösungsfindung bei
reflektieren die eigene Berufsrolle kontextspezifisch
können unterschiedliche (eigene/fremde) Wert- und Normvorstellungen überprüfen und selbstkritisch reflektieren
können selbstorganisiert handeln und lernen
erkennen persönliche Grenzen und können aktiv Unterstützung einholen.
Lerninhalte
Die Praxisausbildung 1 ist ein gezielter, geplanter, von Fachpersonen begleiteter Prozess. Sie erfolgt im Rahmen von Organisationen, die Funktionen im Bereich Sozialer Arbeit erfüllen und die von der ZHAW Departement Soziale Arbeit als Ort für die Praxisausbildung anerkannt sind. Die Praxisorganisationen stellen Fachpersonen für die Funktion der Praxisausbildenden zur Verfügung, die die Praxisausbildung seitens der Praxisorganisationen begleiten. Seitens der ZHAW sind mandatierte Studienbegleitende in den Qualifikationsprozess involviert.
Lehr- und Lernformen
Begleitete und qualifizierte Praxisausbildung
Bibliografie
Bemerkungen
Angaben zur Gesamtstundenzahl finden sich im «Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der ZHAW», Absätze 3.3 und 3.4. Die Praxisausbildung findet als begleitetes Selbststudium statt.
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
1.0 gültig ab 01.08.2013
,
2.0 gültig ab 01.02.2014
,
3.0 gültig ab 01.08.2014
,
4.0 gültig ab 01.02.2015
,
5.0 gültig ab 01.08.2015
,
6.0 gültig ab 01.02.2017
,
7.0 gültig ab 01.08.2017
,
8.0 gültig ab 01.02.2018
,
9.0 gültig ab 01.08.2018
,
10.0 gültig ab 01.02.2019
,
11.0 gültig ab 01.08.2019
,
12.0 gültig ab 01.02.2022