s.MA.SA.VGT2.19HS (Vulnerabilität im späteren Lebensverlauf) 
Modul: Vulnerabilität im späteren Lebensverlauf
Diese Information wurde generiert am: 29.03.2024
Nr.
s.MA.SA.VGT2.19HS
Bezeichnung
Vulnerabilität im späteren Lebensverlauf

Hinweis

  • Für das Stichdatum 29.03.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.
Kurs: Vulnerabilität im späteren Lebensverlauf
Nr.
s.MA.SA.VGT2.19HS.V
Bezeichnung
Vulnerabilität im späteren Lebensverlauf
Veranstalter
SM Master Social Work
Unterrichtssprache
Deutsch
Status
Aktiv

Beschreibung

Version: 2.0 gültig ab 01.02.2021
Modultitel / Abkürzung Vulnerabilität im späteren Lebensverlauf / VGT2                                                                                         
Art des Modules Profilbildungsmodul, Wahlpflichtmodul
ECTS 3 ECTS-Credits (Workload: 90 Stunden)
Angebot Frühlingssemester
Workload Kontaktstudium: 24 Stunden
Selbststudium: 66 Stunden
Inhalt In diesem Modul werden Fragestellungen im Zusammenhang mit dem späteren Lebensverlauf untersucht. Dazu gehören beispielsweise der Jobverlust im fortgeschrittenen Erwerbsalter, Altersarmut, der Nichtbezug von Ergänzungsleistungen oder das Altwerden für Menschen mit einem Migrationshintergrund. Zentral ist dabei das Konzept der «Vulnerabilität» sowie ein sogenannter Lebenslaufansatz. Gemäss diesem Ansatz werden Biographien und Lebensverläufe von Personen sowohl als Ressourcen aber auch als mögliche Risikofaktoren in gewissen Lebenssituationen verstanden. In diesem Zusammenhang wird in diesem Modul auch diskutiert, wie sich die Biographien der Menschen in westlichen Industriestaaten im Verlauf des 20. Jahrhunderts von stark standardisierten «Norm-Biographien» zu individualisierten und weitgehend unvorhersehbaren Lebensläufen entwickelten und welche Auswirkungen dies auf Vulnerabilität im späteren Lebensverlauf hat. Ziel des Moduls ist es einerseits, theoretische Grundlagen zum Thema Alter und Alter(n) zu vermitteln, und andererseits anhand von Fallbeispielen Verknüpfungen zwischen diesen theoretischen Grundlagen und den bisher im Studium erlernten Theorien und den gestreiften Disziplinen herzustellen. Die Soziale Arbeit soll somit im Kontext von sich ständig wandelnden, komplexen gesellschaftlichen und individuellen Dynamiken verstanden werden.
Erforderliche Vorkenntnisse Darf zu jedem Zeitpunkt im Studium belegt werden
Verantwortliche Ansprechperson Rainer Gabriel, rainer.gabriel@zhaw.ch
Kushtrim Adili, kushtrim.adili@zhaw.ch
Kompetenzen Analyse- und Forschungskompetenz:
  • Wissenschaftstheorien und Methodologien in ihrer Bedeutung für die Anwendung verschiedener Forschungsansätze verstehen und ihre Umsetzung in Forschungsdesigns erkennen
  • Forschungsdesign und -ergebnisse kritisch hinterfragen und adressat/-innenspezifisch diskutieren
Theorie- und Methodenkompetenz:
  • Professions- und disziplinrelevante Theorien kennen, analysieren, kritisch reflektieren und zur Weiterentwicklung und Positionierung der Sozialen Arbeit nutzen
  • sich am nationalen und internationalen Fachdiskurs orientieren und beteiligen sowie damit verbundene unterschiedliche Perspektiven und Bewertungen einordnen
Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis besteht aus mehreren Teilen:
  • Während dem Semester: Vorbereitungsaufgaben für das Kontakt-studium auf Moodle sowie Nachbearbeitungsaufträge bzw. Lernkontrollen im Anschluss an das Kontaktstudium (Einzelarbeit)
  • Die Gesamtnote besteht aus der resultierenden Gesamtpunkt-zahl dieser Vor- und Nachbereitungsaufträge
Bewertung des Leistungsnachweises:
Note
Literatur Mayer, K. U. & Diewald, M. (2007). Die Institutionalisierung von Lebensverläufen. In J. Brandtstädter & U. Lindenberger (Hrsg.), Entwicklungspsychologie der Lebensspanne (S. 510–539).

Pilgram, A. & Seifert, K. (2009). Leben mit wenig Spielraum. Zürich: Pro Senectute Schweiz.

Settersten, R. A. & Angel, J. L. (2011). Handbook of Sociology of Aging. New York: Springer Science & Business Media.

Spini, D., Bernardi, L. & Oris, M. (2017). Toward a life course framework for studying vulnerability. Research in Human Development, 14(1), 5–25.

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