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t.BA.XX.FTH3.19HS (Angewandte Wärmeübertragung)
Modul: Angewandte Wärmeübertragung
Diese Information wurde generiert am: 20.03.2023
Nr.
t.BA.XX.FTH3.19HS
Bezeichnung
Angewandte Wärmeübertragung
Veranstalter
T IEFE
Credits
4
Beschreibung
Version: 2.0 gültig ab 01.02.2020
Kurzbeschrieb
Im Modul Angewandte Wärmeübertragung aus der Reihe Fluid- und Thermodynamik (FTH) werden die Grundlagen der Wärmeübertragung auf Bachelorniveau für FH vermittelt. Das übergeordnete Ziel ist die Auslegung von Wärmeübertragern für technische Anwendungen.
Modulverantwortung
Tillenkamp, Frank (till)
Lernziele (Kompetenzen)
Ziel
Kompetenzen
Taxonomiestufen
Die Studierenden können die Bilanzierungssätze auf Probleme der Wärmeübertragung anwenden
F, M
K3
Sie können die Ähnlichkeit und die dimensionslosen Kennzahlen anwenden, um Wärmeübertragungsprobleme zu lösen.
F, M
K4
Sie können Wärmeübertrager analysieren und auslegen.
F, M
K4
Modulinhalte
Unterricht:
- Wärmetransportmechanismen
- Wärmeleitung stationär und instationär; 1D und 2D
- Konvektiver Wärmetransport
- Technische Strahlung
- Auslegung von Wärmeübertragern mit Phasenänderung
Praktikum:
- Aufheizen eines Rührgefässes
- Wärmeleitung
- Wärmetauscher
- Heizwand (freie Konvektion)
Lehrmittel/Materialien
P. von Böckh, T. Wetzel, "Wärmeübertragung," 5. bearb. Auflage
Folienskripte der Dozierenden, begleitende Unterlagen auf Moodle
Ergänzende Literatur
Zulassungs-voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer 4 akzeptierte Berichte aus dem zughörigen Praktikum vorweisen kann.
Unterrichtssprache
(X) Deutsch ( ) Englisch
Teil des Internationalen Profils
( ) Ja (X) Nein
Modulausprägung
Typ 3b
Details siehe unter:
T_RL_Richtlinie_Modulauspraegungen_Stundengutschriften
Leistungsnachweise
Bezeichnung
Art
Form
Umfang
Bewertung
Gewichtung
Leistungsnachweise während Studiensemester
2 Klausuren
schriftlich
45 Min.
Note
Je 20%
Semesterendprüfung
Klausur
schriftlich
90 Min.
Note
60%
Bemerkungen
Der Unterricht wird von einem Gruppenpraktikum begleitet (s. Zulassungsbedingungen).
Rechtsgrundlage
Die Modulbeschreibung ist neben Rahmenprüfungsordnung und Studienordnung Teil der Rechtsgrundlage. Sie ist verbindlich. Eine in der ersten Unterrichtswoche des Semesters schriftlich festgehaltene und kommunizierte Modulvereinbarung kann die Modulbeschreibung präzisieren. Die Modulvereinbarung ersetzt nicht die Modulbeschreibung.
Kurs: Angewandte Wärmeübertragung - Praktikum
Nr.
t.BA.XX.FTH3.19HS.P
Bezeichnung
Angewandte Wärmeübertragung - Praktikum
Hinweis
Für das Stichdatum 01.08.2099 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.
Kurs: Angewandte Wärmeübertragung - Vorlesung
Nr.
t.BA.XX.FTH3.19HS.V
Bezeichnung
Angewandte Wärmeübertragung - Vorlesung
Hinweis
Für das Stichdatum 01.08.2099 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.