g.BA.GP.73.16HS (Praktikum 2) 
Modul: Praktikum 2
Diese Information wurde generiert am: 25.04.2024
Nr.
g.BA.GP.73.16HS
Bezeichnung
Praktikum 2
Leitung
Marisa Delannay
Credits
9

Beschreibung

Version: 4.0 gültig ab 01.02.2023








 
Studiengang BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Modulgruppe
Modultyp Pflichtmodul
Semester 8
Spezielles
Unterrichtssprache Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h) 225 h
Kontaktstudium 0 h
Begleitetes Selbststudium 225 h
Autonomes Selbststudium 0 h
Voraussetzung BA.GP.72 Praktikum 1
Schwerpunkte in den Berufsrollen
  Hauptfokus Teilfokus kein Fokus
Expert:in X    
Kommunikator:in X    
Teamworker:in X    
Leader:in X    
Health Advocate X    
Lernende:r und Lehrende:r X    
Professionsangehörige:r X    
Zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden
  • vollziehen einen Theorie-Praxis-Transfer im Rahmen der im Qualifikationsraster Praxisausbildung (CompHP, CanMEDS, PHAC) beschriebenen Berufsrollen auf der Grundlage der theoretischen Kenntnisse der ersten sechs (TZ) Semester und der praktischen Erfahrungen des Praktikums 1.
Ziele Die Studierenden
  • erreichen die im Rahmen der Vorgaben der Praktikumsqualifikation und des Umfeldes ihrer Praktikumsorganisation individuell gesetzten Ziele.
Lerninhalte
  • Praktikum in einer Institution der Gesundheitsförderung und Prävention
  • Mitarbeit in Projekten und/oder Programmen der Praxisorganisation
  • Aktive Mitarbeit bei der Festlegung der Lernfelder
  • Aktive Mitarbeit bei der Beurteilung der Lernfelder
  • Koordination der Absprachen und Termine
Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis für das Modul besteht aus verschiedenen Teilen und ist bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • Koordination der termingerechten Einreichung, gemäss Vorgaben, der definitiven Zielvereinbarung 2
  • Eine durchschnittlich genügende Beurteilung (Note 4.00) der Leistungen der in der Praktikumsqualifikation festgelegten Lernziele und der Bewertung der Koordinationsaufgaben
  • Anwesenheit während mindestens 80% des Mindestworkloads im Praktikum. Als zulässige Abwesenheitsgründe im Praktikum gelten vgl. Rahmenprüfungsordnung § 36.
Bewertung Note
Nachprüfung / Nachbesserung
  • Nachprüfung: Bei begründeter Absenz über 20% des Mindestworkloads wird eine Verlängerung des Praktikums geprüft und koordiniert.
  • Nachbesserung: Bei ungenügender Leistung mit einer Note zwischen 3.50 und 3.99 wird eine Verlängerung des Praktikums geprüft und koordiniert.

Hinweis

Kurs: Praktikum 2
Nr.
g.BA.GP.73.16HS.P
Bezeichnung
Praktikum 2

Hinweis

  • Für das Stichdatum 25.04.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.