g.BA.GP.91.16HS (Bachelorarbeit) 
Modul: Bachelorarbeit
Diese Information wurde generiert am: 29.03.2024
Nr.
g.BA.GP.91.16HS
Bezeichnung
Bachelorarbeit
Leitung
Nadine Volkmer
Credits
15

Beschreibung

Version: 3.0 gültig ab 01.02.2022








 
Studiengang BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Modulgruppe
Modultyp Pflichtmodul
Semester 6
Spezielles Der Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit ist verbindlich. Die Bachelorarbeit wird in der Regel als Einzelarbeit geschrieben. Zweierarbeiten sind möglich, erfordern jedoch einen bewilligten Antrag der/des Modulverantwortlichen. Der Beginn des Moduls ist innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens individuell (frühestens KW 37, Abgabe KW 18). Die Gestaltung von Literaturhinweisen, Zitaten und Literaturverzeichnissen am Departement Gesundheit richten sich nach den aktuellen APA Richtlinien (APA 7th Edition).
Unterrichtssprache Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h) 450 h
Kontaktstudium 0 h
Begleitetes Selbststudium 10 h
Autonomes Selbststudium 440 h
Voraussetzung Zur Bachelorarbeit zugelassen wird, wer bis zu diesem Zeitpunkt
(4. Semester) die Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der ZHAW und der Anhänge des Departements Gesundheit erfüllt.
Schwerpunkte in den Berufsrollen
  Hauptfokus Teilfokus kein Fokus
Experte/in X    
Kommunikator/in X    
Teamworker/in     X
Leader/in X    
Health Advocate X    
Lernende/r und Lehrende/r X    
Professionsangehörige/r X    
Zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden
  • verfügen über Wissen und Verstehen in Gesundheitsförderung und Prävention.
  • wenden ihr Wissen und Verstehen so an, dass sie ihre Tätigkeit professionell angehen, Argumente erarbeiten sowie Problemlösungen im Studiengebiet weiterentwickeln können.
  • sind fähig, relevante Daten zu sammeln, zu interpretieren und Folgerungen zu stützen, dies unter Berücksichtigung relevanter wissenschaftlicher, ethischer, sozialer und politischer Themen.
  • vermitteln Informationen, Probleme und Lösungen sowohl an Expertinnen und Experten als auch an Laien.
Ziele Die Studierenden
  • beschreiben in einem schriftlichen Exposé die geplante Bachelorarbeit detailliert entsprechend den Kriterien.
  • recherchieren nach relevanten und aktuellen Informationen/Daten und beziehen diese ggf. unter Berücksichtigung empischer Ergebnisse, angemessen zur Herleitung und Beantwortung der Fragestellung ein.
  • formulieren ein konkretes Thema mit Bezug zur Gesundheitsförderung und Prävention und leiten eine klar eingegrenzte und begründete Fragestellung ab.
  • beschreiben die methodische Vorgehensweise nachvollziehbar zur Bearbeitung der Fragestellung.
  • verfassen eine übersichtliche, lückenlose und logisch aufgebaute Arbeit, die einer wissenschaftlichen Arbeit entspricht.
  • verwenden einen verständlichen und nachvollziehbaren Argumentationsgang und referenzieren entsprechende Textstellen mit formal korrekten Quellenangaben, die zwischen Sachverhalt und eigenen Interpretationen unterscheiden.
  • interpretieren und diskutieren die Ergebnisse kritisch.
  • zeigen allgemeine Konklusionen sowie Konsequenzen/Implikationen für das Berufsfeld der Gesundheitsförderung und Prävention nachvollziehbar auf.
  • präsentieren und diskutieren die Bachelorarbeit verständlich vor einem Fach- und Laienpublikum.
Lerninhalte
  • Inhaltliche und zeitliche Planung der Bachelorarbeit inklusive der Absprachen mit der begleitenden Lehrperson
  • Auseinandersetzung mit einer innovativen und relevanten Thematik
  • Umsetzung der Bachlorarbeit gemäss den Kriterien des Leitfadens Bachlorarbeit BSc Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis setzt sich aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Präsentation zusammen. Anforderungen, Durchführung und Rahmenvorgaben der Bachelorarbeit sind im Leitfaden Bachelorarbeit BSc Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention geregelt.
Bewertung Note
Nachprüfung / Nachbesserung Im Falle einer ungenügenden Note von 3.50 bis 3.99 wird der schriftliche Teil der Bachelorarbeit nachgebessert. Bei Nachbesserungen kann maximal die Note 4 erreicht werden.
Arbeiten mit einer Note unter 3.5 gelten als nicht bestanden und erfordern eine Wiederholung des Moduls GP.91 frühestens im nachfolgenden Semester. Es wird ein individueller Zeitplan vereinbart.

Hinweis

Kurs: Bachelorarbeit
Nr.
g.BA.GP.91.16HS.B
Bezeichnung
Bachelorarbeit

Hinweis

  • Für das Stichdatum 29.03.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.