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l.MA.AL.MA-ARB.20FS (Masterarbeit II)
Modul: Masterarbeit II
Diese Information wurde generiert am: 19.04.2024
Nr.
l.MA.AL.MA-ARB.20FS
Bezeichnung
Masterarbeit II
Veranstalter
LA Master-Studiengang Angewandte Linguistik
Credits
18
Beschreibung
Version: 8.0 gültig ab 01.02.2024
Kursbezeichnung
Gewichtung
Masterarbeit II
--
Informationen zum Modul
Zulassung
Bestehen des Moduls "Masterarbeit I"
Bestehensbedingungen
Genügende Modulbewertung
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
2.0 gültig ab 01.02.2020
,
3.0 gültig ab 01.02.2021
,
4.0 gültig ab 01.08.2023
Kurs: Masterarbeit II
Nr.
l.MA.AL.MA-ARB.20FS.K
Bezeichnung
Masterarbeit II
Veranstalter
LA Master-Studiengang Angewandte Linguistik
Beschreibung
Version: 7.0 gültig ab 01.02.2024
Lernziele
Die Studierenden entwickeln
a) eine
Haltung
als reflektierte, kritische Praktiker:innen im Beruf und, in exemplarischen Ausschnitten, auch in der Forschung;
b) das
Wissen
um Theorien und Methoden empirischer Forschung;
c) das
Können
, dieses Wissen zu nutzen zum Erkennen, Klären und Lösen von Problemen, die bedeutsam sind in Gesellschaft und Beruf und in denen Sprache eine zentrale Rolle spielt.
Mit der Masterarbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein fachlich und/oder gesellschaftlich relevantes Problem aus ihrer künftigen Berufspraxis mit Hilfe theoretischer Konzepte und wissenschaftlicher Methoden zielführend zu analysieren, zu reflektieren und in wesentlichen Teilen zu lösen.
In der mündlichen Verteidigung zeigt die geprüfte Person, dass sie a) à fond versteht und kritisch reflektieren kann, was sie erarbeitet hat, und b) ihre Arbeit im Kontext von Forschung und Berufsfeld verorten kann. Dabei zeigt sie den Sinn der Arbeit für Theorie und Praxis auf.
Lehrform
Autonomes und begleitetes Selbststudium, mit einer Betreuungsperson des Departements Angewandte Linguistik.
Zu erwartende Gesamtarbeitsleistung (h)
540
Leistungsnachweis
Der Leistungsnachweis besteht aus zwei Teilen:
1) schriftliche Masterarbeit;
eine Bewertung ≥ 4 ist Voraussetzung für die mündliche Verteidigung.
2) mündliche Verteidigung.
Bewertungsart: Note in Viertelnotenschritten
Bemerkungen
Detaillierte Bestimmungen
Hinweis
Weitere verfügbare Versionen:
1.0 gültig ab 01.02.2020
,
2.0 gültig ab 01.02.2023
,
4.0 gültig ab 01.08.2023