g.BA.GP.105.20HS (Grundlagen der Gesundheitskommunikation) 
Modul: Grundlagen der Gesundheitskommunikation
Diese Information wurde generiert am: 25.04.2024
Nr.
g.BA.GP.105.20HS
Bezeichnung
Grundlagen der Gesundheitskommunikation
Leitung
Nadine Volkmer / Christian Ingold
Credits
6

Beschreibung

Version: 5.0 gültig ab 01.08.2023








 
Studiengang BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Modulgruppe
Modultyp Pflichtmodul
Semester 1
Spezielles Für gewisse, in der Moduldetailplanung markierte Lehrveranstaltungen gilt Präsenzpflicht.
Unterrichtssprache Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h) 180 h
Kontaktstudium 40 h
Begleitetes Selbststudium 46 h
Autonomes Selbststudium 94 h
Voraussetzung
Schwerpunkte in den Berufsrollen
  Hauptfokus Teilfokus kein Fokus
Expert:in   X  
Kommunikator:in X    
Teamworker:in X    
Leader:in   X  
Health Advocate X    
Lernende:r und Lehrende:r   X  
Professionsangehörige:r   X  
Zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden
  • können im Bereich öffentlicher Kommunikation auf der Basis theoretischer Grundlagen und von Beispielen aus der Praxis der Gesundheitsförderung und Prävention arbeiten.
  • können Gesundheitskampagnen im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang aufgrund theoretischer Grundlagen und Fallbeispiele beschreiben.
  • sind in der Lage, medien- und zielpublikumsgerechte Texte für die Gesundheitskommunikation zu produzieren.
  • sind in der Lage, kompetent und selbstsicher vor Publikum aufzutreten, um ihre Anliegen und Botschaften zu vertreten.
Ziele Die Studierenden
  • verstehen die Relevanz und Bedeutung der öffentlichen Kommunikation für die Gesundheitsförderung und Prävention.
  • skizzieren die schweizerische Medienlandschaft.
  • erklären zentrale Theorien und Modelle der Gesundheitskommunikation.
  • formulieren den Nutzen zielgerichteter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • produzieren dem jeweiligen Kommunikationskanal und Empfänger angepasste Unterlagen und Texte.
  • kommunizieren situations- und adressatengerecht, sicher und überzeugend.
  • kennen den Unterschied zwischen Wissen und Meinung.
  • benutzen erprobte Techniken des Auftretens vor Publikum.
  • nehmen sich und das Publikum während des Auftritts wahr und reagieren gegebenenfalls.
Lerninhalte Block I: Gesundheit im Kontext der öffentlichen Kommunikation verstehen
  • Theorien und Modelle der Gesundheitskommunikation
  • Kanäle öffentlicher Kommunikation (inkl. Social Media)
  • Dynamik, Chancen und Risiken öffentlicher Kommunikation (Kampagnen u.a.) im Gesundheitswesen
Block II: Schreib-Werkstätten: Praxisrelevante Texte in der Gesundheitskommunikation erstellen
  • Grundlagen und Übungen zur schriftlichen Textproduktion in der Gesundheitskommunikation
  • Schriftliche Arbeit am Gesundheitskommunikationsprojekt
Block III: Auftrittskompetenz-Werkstätten: Anliegen und Projekte der Gesundheitskommunikation überzeugend kommunizieren
  • Grundlagen und Übungen zu Präsentationstechniken und Rhetorik
Leistungsnachweis Testat über Unterrichtsteilnahme (testatpflichtiger Unterricht) und Leistungsnachweis. Bei unbegründeter Abwesenheit gilt das Modul als nicht bestanden. Als begründete Abwesenheiten gelten die in der Rahmenprüfungsordnung § 36 festgehaltenen Gründe. Der Leistungsnachweis für das Modul setzt sich aus zwei Teilleistungen zusammen:

Teilleistung A: Schriftliche Prüfung zu Block I (Anteil von 1/2 des gesamten Leistungsnachweises)
Teilleistung B: Erarbeitung eines Gesundheitskommunikationsprojekts «Öffentliche Kommunikation» als Gruppenarbeit sowie Gruppenpräsentation der Ergebnisse (Anteil von 1/2 des gesamten Leistungsnachweises)

Die Modulnote wird aus dem Durchschnitt der gewichteten Noten der Teilleistungen A und B gebildet.

Sollten einzelne Gruppenmitglieder sich nicht oder ungenügend engagieren, so behalten sich die Modulverantwortlichen das Recht vor, von diesen eine individuell zu erbringende Ersatzleistung einzufordern.
Bewertung Note
Nachprüfung / Nachbesserung Wenn die Teilleistungen nicht bestanden sind, kann eine schriftliche oder mündliche Nachbesserung oder Nachprüfung dieser Leistung erfolgen. Zur Nachprüfung zugelassen sind Studierende mit ungenügender Modulnote, welche beide Teilleistungen des Modul-Leistungsnachweises erbracht haben.
Wenn die Nachbesserung/Nachprüfung nicht bestanden ist, kann das Modul einmal wiederholt werden. Die Kriterien für das Bestehen des Leistungsnachweises sind im Merkblatt «GP.105 Merkblatt Leistungsnachweis» enthalten.

Hinweis

Kurs: Grundlagen der Gesundheitskommunikation
Nr.
g.BA.GP.105.20HS.V
Bezeichnung
Grundlagen der Gesundheitskommunikation

Hinweis

  • Für das Stichdatum 25.04.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.