g.BA.GP.570.20HS (Praktikum) 
Modul: Praktikum
Diese Information wurde generiert am: 19.04.2024
Nr.
g.BA.GP.570.20HS
Bezeichnung
Praktikum
Leitung
Marisa Delannay
Credits
30

Beschreibung

Version: 3.0 gültig ab 01.08.2023









 
Studiengang BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Modulgruppe
Modultyp Pflichtmodul
Semester 4 / 5
Spezielles Einzelne Lehrveranstaltungen im Vorfeld des Moduls erfordern Präsenz und der Besuch ist mit Testat nachzuweisen.
Unterrichtssprache Deutsch
Gesamtarbeitszeit (h) 750 h
Kontaktstudium 12 h
Begleitetes Selbststudium 750 h
Autonomes Selbststudium 0 h
Voraussetzung In der Regel müssen alle Module bis und mit viertem Semester erfolgreich abgeschlossen sein.
Schwerpunkte in den Berufsrollen
  Hauptfokus Teilfokus kein Fokus
Expert:in X    
Kommunikator:in X    
Teamworker:in X    
Leader:in X    
Health Advocate X    
Lernende:r und Lehrende:r X    
Professionsangehörige:r X    
Zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden
  • können einen Theorie-Praxis-Transfer im Rahmen der im Qualifikationsraster Praxisausbildung (CompHP, CanMEDS, PHAC) beschriebenen Berufsrollen auf der Grundlage der theoretischen Kenntnisse und erworbenen Skills der ersten vier Semester vollziehen.
Ziele Die Studierenden
  • erreichen die im Rahmen der Vorgaben der Praktikumsqualifikation und des Umfeldes ihrer Praktikumsorganisation individuell gesetzten Ziele.
Lerninhalte
  • Praktikum in einer Institution der Gesundheitsförderung und Prävention
  • Mitarbeit in Projekten und/oder Programmen der Praxisorganisation
  • Aktive Mitarbeit bei der Festlegung der Lernfelder
  • Aktive Mitarbeit bei der Beurteilung der Lernfelder
  • Koordination der Absprachen und Termine
Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis für das Modul besteht aus verschiedenen Teilen und ist bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • Testatpflichtige Teilnahme an allen Informations- und Vorbereitungsveranstaltungen zum Praktikum
  • Aktive Bewerbung und Suche eines Praktikumsplatzes aus dem Pool oder in Eigeninitiative gemäss Vorgaben
  • Termingerechte Einhaltung sämtlicher Formalitäten und Koordinationsaufgaben in Zusammenhang mit der Praktikumsstelle gemäss Vorgaben
  • Eine durchschnittlich genügende Beurteilung (Note 4.00) der Leistungen der in der Praktikumsqualifikation festgelegten Lernziele
  • Anwesenheit während mindestens 80% des Mindestworkloads im Praktikum. Als zulässige Abwesenheitsgründe im Praktikum gelten vgl. Rahmenprüfungsordnung § 36.
Bewertung Note
Nachprüfung / Nachbesserung
  • Bei begründetem Nichtbesuch einer testatpflichtigen Unterrichtseinheit werden Ersatzleistungen fällig. Die/der Modulverantwortliche regelt die Einzelheiten.
  • Bei unentschuldigter Abwesenheit an testatpflichtigen Veranstaltungen gilt das Modul als nicht bestanden.
  • Ein fehlendes Zielvereinbarungs- oder Qualifikationsgespräch mit der/dem Praxisausbildenden und Praxisbegleitenden kann zu einem Unterbruch / einer Verlängerung des Studiums führen.
  • Eine Verlängerung des Praktikums wird bei ungenügender Leistung (zwischen 3.50 und 3.99) mit begründeter Aussicht auf Leistungssteigerung geprüft und koordiniert.
  • Bei entschuldigter Abwesenheit über 20% im Praktikum wird eine Verlängerung individuell geprüft.

Hinweis

Kurs: Praktikum
Nr.
g.BA.GP.570.20HS.P
Bezeichnung
Praktikum

Hinweis

  • Für das Stichdatum 19.04.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.