n.BA.XX.AuSe.DY (Auslandsemester) 
Modul: Auslandsemester
Diese Information wurde generiert am: 29.04.2024
Nr.
n.BA.XX.AuSe.DY
Bezeichnung
Auslandsemester
Credits
30

Beschreibung

Version: 2.0 gültig ab 01.08.2023

 

Studiengang  Biotechnologie / Chemie
Geltende Rechtsordnung  RPO vom 29. Januar 2008, Studienordnung des Dept. N vom 15. Dez. 2009, Anhang für den Bachelorstudiengang Biotechnologie

RPO vom 29. Januar 2008, Studienordnung des Dept. N vom 15. Dez. 2009, Anhang für den Bachelorstudiengang Chemie
Modultyp   
  Pflichtmodul X Wahlpflichtmodul   Wahlmodul
Plansemester  5. Semester
Modulverantwortliche/r  Susanne Dombrowski (BT) und Achim Ecker (CH)
Telefon / E-Mail  +41 (0)58 934 57 58 / susanne.dombrowski@zhaw.ch
+41 (0)58 934 55 22 / achim.ecker@zhaw.ch
Beteiligte Mitarbeitende und Lehrbeauftragte  Involvierte Admin Stellen in den «International Offices» und Studiensekretariaten beider Universitäten/Hochschulen
Vorausgesetzte Module  Module und Praktika der beiden Schweizer Studiengänge, Semester 1. – 4.
Zu erreichende Kompetenzen  Situativ an ausländischer Lehr-Institution
Inhalt des Moduls Situativ an ausländischer Lehr-Institution
Anschlussmodule Module 6. Semester
Unterrichtsmethoden  Situativ an ausländischer Lehr-Institution
Digitale Lernressourcen  Einsatz situativ
Unterrichtsgliederung / Gesamtaufwand   
 Kontaktstudium -
 Begleitetes Selbststudium -
 Autonomes Selbststudium -
 Total Workload 900
Präsenzverpflichtung im Unterricht  Situativ geregelt in ausländischer Lehr-Institution
Leistungsnachweise  Die zu absolvierenden Module, Kurse und/oder Praktika werden vor Antritt des Auslandssemester durch ein offizielles «Learning Agreement» von den verantwortlichen Personen der sendenden und hostenden Hochschule zusammen mit dem Student:in besprochen und abgezeichnet. Die «Gutschrift» der erzielten ECTS wird durch die ausländische Hochschule erbracht.
Unterrichtssprache  Deutsch/Englisch u.U. weitere Sprachen
Bemerkungen  Bei Rückkehr des Studierenden muss die abgesprochene Anzahl von ECTS gegenüber der Studiengangleitung, dem International Office und dem Studiensekretariat nachgewiesen werden, damit die geforderten 30 ECTS zeugnisrelevant verbucht werden können.