Testat über Unterrichtsteilnahme (testatpflichtiger Unterricht) und Leistungsnachweis. Bei Nichtbesuch einer testatpflichtigen Unterrichtseinheit können Ersatzleistungen eingefordert werden. Die/der Modulverantwortliche entscheidet im Einzelfall und regelt die Einzelheiten. Der Leistungsnachweis setzt sich aus zwei benoteten Teilleistungen zusammen:
Teilleistung A: Schriftliche (Online-) Prüfung Teilleistung B: Lernkontrollfragen (auf Moodle) über das ganze Semester hinweg Gewichtung der Teilleistungen Die Teilleistung A wird mit einem Anteil von 8/10 des gesamten Leistungsnachweises gewertet. Die Teilleistung B wird zur Berechnung der Modulnote mit einem Anteil von 2/10 gewertet, sofern dadurch die Modulnote verbessert wird. Sollte der Einbezug der Note von Teilleistung B die Modulnote verschlechtern, so entspricht die mit der Teilleistung A erzielte Note der Modulnote.