n.BA.LM.LMR.21HS (Lebensmittelrecht) 
Modul: Lebensmittelrecht
Diese Information wurde generiert am: 26.04.2024
Nr.
n.BA.LM.LMR.21HS
Bezeichnung
Lebensmittelrecht
Credits
2

Beschreibung

Version: 3.0 gültig ab 01.08.2023

 

Studiengang  Lebensmitteltechnologie
Geltende Rechtsordnung  RPO vom 29. Januar 2008, Studienordnung des Dept. N vom 15. Dez. 2009, Anhang für den Bachelorstudiengang Lebensmitteltechnologie
Modultyp   
  Pflichtmodul X Wahlpflichtmodul   Wahlmodul
Plansemester  3. oder 5. Semester
Modulverantwortliche/r  Dr. Evelyn Kirchsteiger-Meier
Telefon / E-Mail  +41 (0)58 934 57 04 / evelyn.kirchsteiger-meier@zhaw.ch
Beteiligte Mitarbeitende und Lehrbeauftragte 
  • Dr. Evelyn Kirchsteiger-Meier
  • Sonja Kobler-Wehrli
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende der Fachgruppe QM und Lebensmittelrecht
Vorausgesetzte Module  Management und Rechtskonformität
Zu erreichende Kompetenzen  Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden können …
  • erklären, wie hygienische Belange im Lebensmittelrecht geregelt sind.
  • die relevanten Rechtsquellen im Zusammenhang mit der Lebensmittelhygiene sachbezogen anwenden.
  • die verpflichtenden Kennzeichnungselemente benennen und rechtskonforme Etiketten erstellen.
  • die allgemeinen Werbeschranken sowie die lebensmittelrechtlichen Grundlagen zur Werbung und zur Verwendung von freiwilligen Angaben anwenden.
  • die Institutionen, welche sich mit dem Vollzug des Lebensmittelrechts beschäftigen, erläutern und den Rechtsrahmen betreffend Vollzug erläutern.
  • die verschiedenen Bewilligungs- und Meldeverfahren im Zusammenhang mit Lebensmitteln erläutern; sie kennen die Definition eines neuartigen Lebensmittels (Novel Food) und wissen, was notwendig ist, um ein Novel Food in Verkehr zu bringen.
  • Fragestellungen bezüglich Gebrauchsgegenstände rechtlich erläutern.
  • kennen betreffend EU-Lebensmittelrecht: das institutionelle System der EU in grundlegender Weise, die Struktur des EU-Rechts, die Arten von Rechtsvorschriften sowie die besonderen Merkmale des EU-Rechts; sie sind in der Lage, in strukturierter Weise EU-Rechtsquellen zu finden (Eur-Lex). Zudem kennen sie die EFSA und das RASFF sowie die dazugehörigen Rechtsgrundlagen und wissen um die wichtigsten horizontalen Rechtsvorschriften.
Überfachliche Kompetenzen:
Die Studierenden …
  • erwerben ein vertieftes Verständnis betreffend Regularien, die die Lebensmittelbranche prägen.
  • sind befähigt, Themen des Lebensmittelrechts kompetent einzuordnen und zu diskutieren sowie sich mittels des erworbenen Orientierungswissens mit neuen Fragestellungen auseinanderzusetzen.
Inhalt des Moduls
  • Lebensmittelhygiene: allgemeine Prinzipien, wichtige Rechtsvorschriften
  • Information über Lebensmittel (verpflichtende Angaben): Einfache/komplexe Kennzeichnung; Anforderungen und Umsetzung
  • Werbung für Lebensmittel (freiwillige Angaben): allgemeine Werbeschranken; Täuschungsverbot, Anforderungen an freiwillige Auslobungen
  • Rechtsdurchsetzung: Vollzug des Lebensmittelrechts
  • Gebrauchsgegenstände: Rechtsrahmen; Grundlagen der Konformität von Lebensmittelverpackungen
  • Bewilligungen und Meldungen inkl. Novel Food
  • Grundlagen des EU-Lebensmittelrechts: Organe und Rechtsetzung der EU, Organisation, Grundsätze, Aufbau, Beschaffung, wichtige Rechtstexte des EU-Lebensmittelrechts; Einfluss des EU-Lebensmittelrechts auf das Schweizer Lebensmittelrecht, relevante horizontale Rechtsvorschriften
Anschlussmodule -
Unterrichtsmethoden 
  • Vorlesungen
  • Übungen/Praxisbeispiele
  • Eigenständige Bearbeitung einer lebensmittelrechtlichen Fragestellung (Seminararbeit)
  • Selbststudium
Digitale Lernressourcen 
  • Folien
  • Übungen
  • Weitere Materialien/Literatur verschiedenster Quellen (z.B. behördliche Verlautbarungen)
  • Videos
Unterrichtsgliederung / Gesamtaufwand   
 Kontaktstudium 20
 Begleitetes Selbststudium 8
 Autonomes Selbststudium 32
 Total Workload 60
Präsenzverpflichtung im Unterricht  Keine
Leistungsnachweise  Erfahrungsnote (30 %)

Abgesetzte schriftliche Modulprüfung, E-Assessment (70 %)

Bei einer geringen Teilnehmerzahl kann die Prüfungsform der Repetitionsprüfung nach Absprache mit der Studiengangleitung durch Dozierende abgeändert werden: z.B. anstatt einer schriftlichen kann eine mündliche Prüfung abgehalten werden. Bitte entsprechende Meldung der geänderten Prüfungsform per E-Mail (ohne Formular) an pruefungsadmin.lsfm@zhaw.ch und Cc. Studiengangleitung.
 
Unterrichtssprache  Deutsch; teilweise englische Literatur
Bemerkungen  -

 

Hinweis

Kurs: Lebensmittelrecht
Nr.
n.BA.LM.LMR.21HS.V
Bezeichnung
Lebensmittelrecht

Hinweis

  • Für das Stichdatum 26.04.2024 ist kein Modulbeschreibungstext im System verfügbar.